Frankreich zeichnet M289, M292 und M293
Auch in Frankreich gelten nun einige weitere Erleichterungen beim Transport bestimmter gefährlicher Güter.
©Foto: Didier Crasnault/dpa/Picture AllianceFrankreich hat mehrere in Deutschland und weiteren Staaten bereits gültige multilaterale Vereinbarungen für den Straßenverkehr unterzeichnet. Es handelt sich dabei um
- M289 Beförderung erwärmter Stoffe zum Zweck der Aufbringung von Straßenmarkierungen (UN 3257, erwärmter flüssiger Stoff, n.a.g.)
- M292 Gemäß Sondervorschrift 376 stark beschädigte Lithiumbatterien dürfen nur unter von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden
- M293 Verwendung von verflüssigtem Erdgas (LNG), verdichtetem Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) als Treibstoff für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
(gg/gh)
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