ADR-Vereinbarungen

20.12.2017 Meldung

Frankreich unterzeichnet fünf multilaterale Vereinbarungen

Die Vereinbarungen betreffen die Beförderung von Lithiumbatterien, Stahlzylinder für LPG und Kabel beim Fahrzeugbau.
Frankreich Autobahn 1200

Auch Frankreich hat nun einige Erleichterungen bei der Beförderung von Lithiumbatterien ermöglicht.

©Foto: Krizanovskii/Fotolia

In einem Rundumschlag hat Frankreich kurz vor Jahresende noch mehrere multilaterale Vereinbarungen für den Straßenverkehr unterzeichnet. Es handelt sich dabei um

  • M303 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden.
  • M306 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden
  • M307 Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumbatterien, die unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen
  • M308 wiederkehrende Inspektion geschweißter Stahlzylinder für Flüssiggas (LPG)
  • M309 Verwendung von Kabeln beim Bau von Fahrzeugen

Die M309, die erst kürzlich von Deutschland vorgeschlagen worden war, kann damit nun in beiden Staaten angewendet werden. Das Gleiche gilt für die M308, die Italien initiiert hatte. (gg/gh)

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