Elektroaltgeräte: BDE begrüßt Gesetzesnovelle
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Elektroaltgerätegesetzes und die Einbeziehung des Einzelhandels in die Erfassung von Elektroaltgeräten als ein starkes Signal für die Steigerung der Erfassungsmenge. Der Vollzug müsse dabei sicherstellen, dass bei dieser erheblichen Zunahme an Sammelstellen keine zusätzlichen Schlupflöcher entstehen, über die Altgeräte das System illegal verlassen. Die private Entsorgungswirtschaft stehe dem Einzelhandel bei der Bewältigung dieser Aufgaben als Dienstleister zur Seite.
„Es muss sichergestellt werden, dass nachweisbar alle Mengen zur Erstbehandlung in zertifizierte Aufbereitungsanlagen gebracht werden“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Und weiter: „Wir fordern deshalb in Ergänzung zum neuen Elektrogesetz präzisierende Durchführungsbestimmungen, die ein qualitativ hochwertiges Recycling stärken.“
Die Ausweitung des Mindestzeitraumes, für den Kommunen Elektroaltgeräte für eine eigene Vermarktung aus der Abholkoordination herausnehmen können, sieht der BDE kritisch. In Zeiten schwankender Rohstoffpreise brächten langfristige Verträge den im Elektrorecycling tätigen Unternehmen unnötige Risiken.
Unzureichende Vorgaben für Lithiumbatterien
Im aktuellen Entwurf finden sich nach Ansicht des Verbandes nur unzureichende Vorgaben zur sicheren Erfassung von lithiumhaltigen Altgeräten. Nur mit klaren und praxistauglichen Regelungen für die Erfassung und den Transport könne das durch Lithiumionen-Batterien entstehende Brandrisiko im Sinne der Verkehrs- und Betriebssicherheit minimiert werden. Das Elektroaltgerätegesetz müsse die Anforderungen an Sammel- und Übergabestellen daher deutlich formulieren. BDE-Präsident Kurth: „Um das Brandrisiko nachhaltig zu mindern, müssen Geräte mit Lithium und Geräte ohne Lithiumanteil schon bei der Annahme separiert werden. Dafür bedarf es eines erhöhten Einsatzes von Fachpersonal. Ohne eine sichere Erfassung kann ein gefahrloser Transport aber nicht gewährleistet werden.“ (gg/gh)
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