Deutschland macht mehrere multilaterale Vereinbarungen bekannt
Multilaterale Vereinbarungen erleichtern den Transport gefährlicher Güter in den Unterzeichnerstaaten.
©Foto: Rudolf GebhardtWie mehrfach berichtet, hatte Deutschland in den vergangenen Wochen verschiedene multilaterale Vereinbarungen für den Straßenverkehr unterzeichnet sowie eine zurückgerufen. Dies hat nun das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt 6/2016 bekanntgegeben. Es handelt sich im Einzelnen um
- M293 Verwendung von verflüssigtem Erdgas (LNG), verdichtetem Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) als Treibstoff für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
- M294 Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480)
- M295 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionstypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden (UN 3090, 3091, 3480, 3481)
- M296 Beförderung von hybriden Lithiumbatterien, die sowohl primäre Lithium-Metall-Zellen als auch wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen enthalten
sowie um den Rückruf von
- M282 Beförderung von UN 1361 Kohle, Verpackungsgruppe II und UN 3088 Selbsterhitzungsfähiger organischer fester Stoff, n.a.g., Verpackungsgruppe III.
(gg/gh)
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