Anpassung der CLP-Verordnung
Mit der Verordnung (EU) 2017/776 wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst für mehr bitte anmelden
Mit der Verordnung (EU) 2017/776 wird die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst für mehr bitte anmelden
Vor dem Hintergrund des derzeitigen Umgangs des Gesetzgebers mit flammgeschütztem Dämmmaterial warnt die Kunststoffrecyclingbranche vor den Auswirkungen der Anwendung des Stoffrechts auf die Abfallverzeichnisverordnung. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Juni müssen alle gefährlichen Stoffe und Gemische beim Verkauf nach der CLP-Verordnung eingestuft und mit den GHS-Symbolen gekennzeichnet sein für mehr bitte anmelden
Die im Amtsblatt der Europäischen Union erschienene Verordnung passt die CLP-Verordnung an die Erfordernisse der Giftnotrufzentralen an für mehr bitte anmelden
Die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung stehen auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur in deutscher Sprache zur Verfügung für mehr bitte anmelden
Die Chemikalien-Verbotsverordnung wird an REACH- und CLP-Verordnung angepasst, neu strukturiert und anwenderfreundlicher gestaltet für mehr bitte anmelden
Laut Begründung der Kommission erlaubt der technische Fortschritt einen höheren Druckgrenzwert ohne Abstriche bei der Sicherheit für mehr bitte anmelden
Die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung wurde nun mit einiger Verzögerung an die CLP-Verordnung angepasst. Manche Anlagen werden dadurch genehmigungsbedürftig.
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Die EU-Kommission hat vier kleinere Änderungen der 8. Verordnung zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt im Amtsblatt veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Das neue Modul des Einfachen Maßnahmenkonzepts Gefahrstoffe berücksichtigt die Entwicklungen der CLP-, der Gefahrstoff- sowie der Betriebssicherheitsverordnung für mehr bitte anmelden