Harmonisierung: Es bleiben Unterschiede
Die Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgüter sind weitgehend harmonisiert. Doch es gibt auch klare Grenzen bei der Vereinheitlichung der beiden Rechtsbereiche. für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgüter sind weitgehend harmonisiert. Doch es gibt auch klare Grenzen bei der Vereinheitlichung der beiden Rechtsbereiche. für mehr bitte anmelden
Die CLP-Verordnung wird regelmäßig überarbeitet und an den aktuellen Stand des GHS angeglichen. Die letzten Anpassungen hat die EU mit der 8. und der 9. ATP vorgenommen. für mehr bitte anmelden
Mit der Verordnung (EU) 2016/1179 hat die EU-Kommission die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst für mehr bitte anmelden
Die EU-Kommission hat die Verordnung aus dem Jahr 2013 zur Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt berichtigt für mehr bitte anmelden
Bei der Kontrolle gefährlicher Produkte nehmen die Behörden verstärkt den Online-Versandhandel ins Visier für mehr bitte anmelden
Die Verordnung (EU) 2016/918 soll die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anpassen für mehr bitte anmelden
Seit März prüfen die Behörden verstärkt, ob Produkte mit Gefahrstoffen auch im Internet gemäß den Vorschriften des Artikels 48 der CLP-Verordnung angeboten werden. für mehr bitte anmelden
In der Neufassung des Verzeichnisses krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe wurden Texte und Listen weiter an die CLP- und die Gefahrstoffverordnungen angepasst. Das Verzeichnis ist eine nationale Ergänzung zu Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP-Verordnung. für mehr bitte anmelden
Das Bundesumweltministerium nennt strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen bei fahrlässiger oder beabsichtigter Mißachtung verschiedener Verordnungen. für mehr bitte anmelden
Laut CLP-Verordnung müssen Onlinehändler auf ihren Internetseiten die Kennzeichen für gefährliche Produkte angeben. Dies soll künftig besser überwacht werden. für mehr bitte anmelden