CLP-Verordnung: Starker Tobak
Die 10. Anpassung muss ab Ende 2018 angewendet werden. Das hat Folgen für den Versand von Nikotin. für mehr bitte anmelden
Die 10. Anpassung muss ab Ende 2018 angewendet werden. Das hat Folgen für den Versand von Nikotin. für mehr bitte anmelden
Im Leitfaden sind nun auch die Regelungen der 8. Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen Fortschritt berücksichtigt für mehr bitte anmelden
Der aktuelle Leitfaden zu Kennzeichnung und Verpackung gemäß CLP setzt sich detaillierter mit den Kennzeichnungsregeln in Artikel 33.2 der CLP-Verordnung auseinander. In zwei Unterabschnitten sollen die Hürden einer unterschiedlichen Definition von Verpackung im Transportrecht endgültig überwunden werden. für mehr bitte anmelden
Die derzeit 22 persistenten organischen Schadstoffe der EG-POP-Verordnung werden für die Entscheidung „gefährlich – nicht gefährlich“ in zwei Gruppen eingeteilt für mehr bitte anmelden
Bei cadmierten Erzeugnissen wird die Einschränkung auf gewerbliche Erzeugnisse gestrichen für mehr bitte anmelden
Umfangreiche Änderungen hat vor allem Paragraph 28 Übergangsregelung im Hinblick auf Biozid-Produkte erfahren. für mehr bitte anmelden
Die europäische Chemikalienagentur hat ihre Webseiten über die CLP-Verordnung und das Verfahren CLH neu gestaltet für mehr bitte anmelden
Die 3. Version der ECHA-Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien klärt Fragen zur Kennzeichnung der Umverpackung während des Transports. für mehr bitte anmelden
Zur Angleichung an die CLP-Verordnung wurden die Bedingungen überarbeitet, unter denen Abfälle nach HP 14 „ökotoxisch“ als gefährlich eingestuft werden für mehr bitte anmelden
Mit der Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedüftige Anlagen ist eine Anpassung an die CLP-Verordnung vorgenommen worden. für mehr bitte anmelden