Bundesrat fordert austauschbare Batterien bei E-Scootern
Wenn die Batterien am Ende ihrer Lebendzeit nicht entnehmbar sind, müssen E-Scooter im Ganzen entsorgt werden.
©Foto: Christoph Soeder / dpa / picture allianceDer Bundesrat möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn ihr Akku austauschbar ist. In einer am 8. November 2019 gefassten Entschließung (Drucksache 484/19) fordert er die Bundesregierung auf, die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesrats hervor.
Ein E-Scooter mit einem kaputten und nicht austauschbaren Akku sei sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden, erklärt der Bundesrat. Das sei mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren und läge auch nicht im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für Regelungen einzusetzen, die sicherstellen, dass zukünftig Batterien und Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen vom Endnutzer leicht entnehmbar und damit austauschbar sind und das Inverkehrbringen von Elektrokleinstfahrzeugen mit fest eingebauten Batterien und Akkumulatoren eingeschränkt wird.
Der Bundesrat regt zudem an, auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien (Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5 Batteriegesetz) vorzusehen.
BDE begrüßt Entschließung
Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft hat die Empfehlungen des Bundesrats zum Umgang mit Batterien und Akkus für Elektrokleinstfahrzeuge als einen „großen Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. „Mit seinem Votum in dieser Sache hat der Bundesrat ein deutliches Zeichen für mehr Nachhaltigkeit und Sicherheit gesetzt. Die deutsche Kreislaufwirtschaft begrüßt diese Entscheidung, die in die richtige Richtung geht“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. (gg/gh)
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