Beförderung von Lithiumbatterien: Deutschland initiiert M306
Die Vereinbarung betrifft Zellen und Batterien aus kleinen Produktionsserien sowie Prototypen aus der Vorproduktion.
©Foto: AnsmannMit der jetzt vorgeschlagenen multilateralen Vereinbarung M306 möchte Deutschland die Beförderung von Lithiumbatterien vereinfachen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen demnach Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Stück oder Prototypen für die Prüfung ohne den 38.3-Test befördert werden dürfen. Der Absender muss dazu im Beförderungsdokument vermerken „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 ADR (M306)“.
Die Vereinbarung kann angewendet werden, sobald sie ein weiterer ADR-Vertragsstaat unterzeichnet hat. Sie gilt dann bis zum 31. Dezember 2018. (gg/gh)
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