Altbatterien richtig entsorgen
Fässer aus Kunststoff mit abnehmbaren Deckeln gemäß SV 377 und P 909 (1) des ADR für Abfall-Lithium-Metallbatterien (UN 3090) und Abfall-Lithium-Ionenbatterien (UN 3480).
©Foto: Norbert MüllerIm Jahr 2020 wurden in Deutschland 2390 Tonnen Abfall-Lithium-Ionen-Gerätebatterien und 340 Tonnen Abfall-Lithium-Metall-Gerätebatterien zurückgegeben beziehungsweise -genommen (ohne (Industrie-)Batterien für Elektrofahrzeuge). Wann müssen Abfallbeauftragte bestellt werden?
Die Antwort auf diese Frage findet man
generell in § 59 (1) KrWG und speziell in § 2 AbfBeauftrV.
Die Bestellpflichten besonders in Hinblick auf Altbatterien und EAG hat Norbert Müller in einer Tabelle zusammengestellt. Diese Tabelle und was Abfallbeauftragte vor der Entsorgung von Lithiumbatterien als Abfall und/oder Elektroaltgeräte (EAG) wissen müssen, lesen Sie in dem Fachbeitrag „Abfallbeauftragte: Was tun mit Altbatterien?“.
Passend zur Lithiumbatterie-Konferenz vom 23.-26. Januar in Göttingen hat die Redaktion diesen Beitrag bereits auf dem Portal www.fokus-gefahrgut.de veröffentlicht. Als Printversion erscheint er in der Ausgabe am 02. Februar. (gg/sp)
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