Berichtigungen zur 28. ADR-Änderungsverordnung bekannt gemacht
Im Bundesgesetzblatt II wurden einige wenige redaktionelle Korrekturen in den Abschnitten und Unterabschnitten 4.1.4.1, 4.1.4.2, 6.2.4.1, 6.4.23.17 und 7.4.1 ADR veröffentlicht. für mehr bitte anmelden