TRGS

27.08.2024 Meldung

Neufassung der TRGS 430

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat auf eine Neufassung der TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" hingewiesen.
Talke Hürth Gefahrstofflager 1200

Die TRGS 430 liegt in einer neuen Fassung vor.

©Foto: Alfred Talke GmbH & Co. KG

Die Technische Regel Gefahrstoffe (TRGS) 430 - Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen - wurde neu gefasst. Darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BaUa) hin.

Die TRGS 430 beschreibt Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen für Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen Isocyanate auftreten. Sie stellt auch ein abgestuftes Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der Exposition vor. Sie ist bei allen Tätigkeiten mit Isocyanaten anzuwenden. 

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Bei Einhaltung der Technischen Regeln könne der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Sofern der Arbeitgeber eine andere Lösung wählt, dann müsse er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Die neu gefasste TRGS 430 steht für Sie zum Download bereit. (gg/tm)

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