Luftverkehr

30.09.2019 Meldung

Emirates SkyCargo verbietet weitere Gefahrgüter

Der Luftfracht-Operator nimmt keine Stoffe der Klassen 4 und 5 sowie gebrauchte elektronische Geräte mit Lithiumbatterien als Fracht an
Emirates Flugzeug Luftfracht 1200

Laut Emirates SkyCargo sind die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung Grund für den Bann der Klassen 4.1, 4.2, 4.3, 5.1 und 5.2.

©Foto: Emirates

Quasi mit sofortiger Wirkung hat Emirates SkyCargo einige Stoffe auf die Liste der nicht akzeptierten Gefahrgüter gesetzt. Dies geht aus einer aktuellen Kundenmitteilung des Luftfracht-Operators hervor.

Betroffen sind demnach alle Stoffe der Klassen 4.1, 4.2 und 4.3 sowie der Klassen 5.1 und 5.2. Als Grund für die äußerst kurzfristig bekannt gemachte Entscheidung nennt SkyCargo die Ergebnisse einer Überprüfung von Sicherheitsrisiken beim Transport gefährlicher Güter.

Das Verbot tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt unabhängig davon, ob eine Sendung eine der oben genannten Klassen als Haupt- oder Nebengefahr aufweist. Alle Sendungen, die vor dem Verbot zur Beförderung angenommen wurden, werden laut Emirates SkyCargo noch gemäß der ursprünglichen Buchung zum Bestimmungsort transportiert.

Auch keine gebrauchten Geräte mit Lithiumbatterien

Darüber hinaus hat die Fluglinie auch ein vollständiges Verbot der Annahme von Fracht mit gebrauchten und/oder generalüberholten tragbaren elektronischen Geräten (PED) und batteriebetriebenen Fahrzeugen erlassen. Dieses Verbot gilt laut einer weiteren Mitteilung (Operational Update) für alle Geräte und Fahrzeuge, die Folgendes enthalten:

  • Lithium-Ionen-Batterien, verpackt mit oder enthalten in Geräten (UN3481), hergestellt gemäß Abschnitt I oder II der Verpackungsanweisungen 966 und 967 der IATA-DGR, einschließlich Verpackungen, die nur Knopfzellenbatterien enthalten, die in Geräten installiert sind (einschließlich Leiterplatten), und Lieferungen von zwei Verpackungen oder weniger, wenn jedes Paket nicht mehr als vier Zellen oder zwei Batterien enthält, die in Geräten installiert sind, wenn die Kennzeichnung der Lithiumbatterie nicht erforderlich ist.
  • Lithium-Metall-Batterien, verpackt mit oder enthalten in Geräten (UN3091), die gemäß Abschnitt I oder II der Verpackungsanweisung 969 und 970 der IATA-DGR hergestellt wurden, Verpackungen, die nur Knopfzellenbatterien enthalten, die in Geräten installiert sind (einschließlich Leiterplatten), und Lieferungen von zwei Verpackungen oder weniger, wenn jedes Paket nicht mehr als vier Zellen oder zwei Batterien enthält, die in Geräten installiert sind, wenn die Kennzeichnung der Lithium-Batterie nicht erforderlich ist.
  • Batteriebetriebene Fahrzeuge (UN3171), mit Ausnahme von Fahrzeugen, hergestellt gemäß Verpackungsanweisung 952 der IATA-DGR.

Emirates SkyCargo will nach eigener Aussage weiterhin neue tragbare elektronische Geräte und batteriebetriebene Fahrzeuge annehmen und transportieren, die unbenutzt und in der Originalverpackung des Herstellers sind. Bei allen Frachtstücken, die Lithiumbatterien enthalten, will das Unternehmen allerdings zusätzliche Kontrollen durchführen. Wenn bei der Annahme dieser Pakete festgestellt wird, dass eine Beschädigung der Außenverpackung vorliegt oder dass ein oder mehrere Pakete vor der Annahme fallen gelassen oder beschädigt wurden, wird die Sendung laut Mitteilung abgelehnt. (gg/gh)

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