Doppelkennzeichnung als Kiste und IBC wird geduldet
Doppelte Kennzeichen an Verpackungen werden bis Ende Dezember 2017 nicht verfolgt.
©Foto: Wolfgang SpohrSoweit Verpackungen noch eine Doppelkennzeichnung als Kiste aus Stahl (4A) und als metallener IBC (11A) tragen und eine Umkennzeichnung nur als IBC aus Stahl erst bei der nächsten wiederkehrenden Prüfung oder Inspektion vorgenommen wird, werden die Behörden von einer Ahndung des Verstoßes absehen. Dies teilt das Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt 12 vom 30. Juni mit. Die Vorgehensweise ist allerdings befristet bis zum 31. Dezember 2017. (gg/gh)
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