§ Gefahrgut-Vorschriften

Bei Vorbereitung und Durchführung jedes Gefahrguttransports steht die Konsultation der einschlägigen Gefahrgut-Regelwerke an erster Stelle. Für Ihre Rechtssicherheit finden Sie deshalb im Bereich „Vorschriften“ die kompletten, regelmäßig aktualisierten Online-Versionen von ADR, RID und ADN, den IMDG-Code sowie die verkehrsträgerübergreifenden Gefahrgut-Vorschriften, darunter GGVSEB, GGVSee und RSEB, aber auch z.B. die Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV und die Gefahrgutausnahmeverordnung GGAV.

Die übersichtliche Darstellung erleichtert das Nachschlagen, interne Links in den Texten ermöglichen den schnellen Zugriff auf Querverweise und korrespondierende Kapitel des jeweiligen Regelwerks. Grau hinterlegte Texte kennzeichnen die Änderungen gegenüber der Vorgängerversion. Ausführlich erklärt wird die Arbeit mit dem Bereich Vorschriften in unserem Tutorial dazu.

Die Informationen aus den Stofftabellen der einzelnen Regelwerke finden Sie übersichtlich aufbereitet in der Stoffdatenbank unter dem Menüpunkt "Beförderung". Geben Sie auf der Startseite eine UN-Nummer ein oder klicken Sie den Begriff, um direkt in die Datenbank zu gelangen.

Vorschriften-Meldungen

18.09.2019
Straße / Schiene

Italien unterzeichnet M313 und M318

Die Vereinbarungen erleichtern die Beförderung bestimmter explosiver Gegenstände sowie den Transport von US-Druckgasflaschen mehr

09.09.2019
sonstige Vorschriften

Lithiumbatterien: offene Punkte

Die Gesetzgebung tut sich schwer damit, der Beförderung von Lithiumbatterien einen konstanten Vorschriftenrahmen zu geben. 14 Vorschläge für die Beförderung von Lithiumbatterien muss UN SCETDG derzeit bearbeiten. mehr

06.09.2019
Gefahrstoffrecht

UPDATE: Umweltbundesamt stuft weitere Stoffe ein

Mit mehreren Allgemeinverfügungen hat das UBA die Einstufungen einiger Stoffe in Wassergefährdungsklassen geändert. UPDATE: Bekanntmachungen im BAnz vom vom 27.8., 28.8. und 3.9.2019. mehr

03.09.2019
Straße / Schiene

12. GGÄndV liegt dem Bundesrat vor

Mit der 12. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen insbesondere die Vorschriften des IMDG-Codes, 39. Amendment, in deutsches Recht umgesetzt werden. mehr