Straßenverkehr

06.02.2025 Fachbeitrag

Verunfallte E-Fahrzeuge: Arbeiten unter Strom

Bergungsdienste für E-Fahrzeuge müssen ihre Mitarbeiter mit bestimmten Qualifikationen ausstatten.

Nützlich in Werkstätten: speziell konzipierte Hilfsmittel wie der Schneidetisch mit Kühlbecken von Seda Umwelttechnik.

©Foto: Daniela Schulte-Brader | TECVIA GmbH

Bei einer Panne oder einem Unfall stellen rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge keine größeren Gefahren dar als herkömmliche Benzin- oder Gasfahrzeuge. So teilt es die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) mit.

Fahrzeughersteller hätten zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um sowohl die Fahrzeugnutzer als auch das Bergungs- und Werkstattpersonal zu schützen. So schalte sich das Hochvoltsystem (HV-System) beispielsweise bei der Auslösung des Airbags oder beim Durchtrennen der Rettungsstellen automatisch ab. Zudem sorge eine vollständige galvanische Trennung des HV-Systems von der Fahrzeugkarosserie dafür, dass diese nicht unter Spannung steht.

Qualifikation

Die Information 209-093 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, die „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“, legt fest, welche Qualifikation Mitarbeitende von Rettungs- und Bergediensten benötigen, um sicher mit verunfallten Elektrofahrzeugen zu arbeiten. Mindestens eine Qualifikation zur „Fachkundig unterwiesenen Person“ (FuP – 1S) ist erforderlich. In unklaren Fällen oder bei möglicher elektrischer Gefährdung muss eine „Fachkundige Person für Hochvoltsysteme“ (FHV) der Stufen 2S oder 3S hinzugezogen werden. Dies gilt auch, wenn die Sicherheitseinrichtungen oder die automatische Deaktivierung des HV-Systems nach einem Unfall nicht funktionieren oder nicht beurteilt werden können – beispielsweise bei einem Heckaufprall ohne Airbag-Auslösung, schweren Unfällen mit Brandereignissen oder stark beschädigten Fahrzeugen.

Diese Kenntnisse basieren auf der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie der DGUV-Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, um Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit verunfallten Hochvoltfahrzeugen zu vermeiden.

Die Qualifikationen 1S, 2S und 3S gemäß DGUV-Information 209-093 werden bundesweit von Schulungsanbietern angeboten. Sie berechtigen zum eigenverantwortlichen Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen.

Daniela Schulte-Brader

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