Schwerpunkt des Monats September 2016

Gefahrgut-Management

01.09.2016 Fachbeitrag

UN-SCETDG: Schluss mit „Corrosivity“?

170 Personen aus der ganzen Welt trafen sich Ende Juni im Palais des Nations in Genf, um auf der 49. Sitzung des UN-SCETDG 48 formale Anträge und zahlreiche informelle Dokumente zu diskutieren.
Genf Flaggen 1200

Die Tagung des UN-Subcommittees fand vom 27. Juni bis zum 6. Juli in Genf statt.

©Foto: Erwin Sigrist

Nicht wenige Teilnehmer fragten sich vor der Tagung, ob das Dauerthema „Corrosivity“ endlich einem zufriedenstellenden Ende zugeführt werden kann. Unter Leitung von Duane Pfund vom Department of Transport in Washington befasste sich das UNO-Subcommittee of Experts on the Transport of Dangerous Goods vom 27. Juni bis zum 6. Juli mit diesem Thema wie auch mit einigen weiteren Fragen.

Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA berichtete von der 32. Tagung des Transport Safety Standards Committee – TRANSSC, das sich am 14. und 15. Juni in Wien traf. Die nächste Ausgabe des SSR-6 – Specific Safety Requirements wird nicht vor 2018 veröffentlicht.

Auf Antrag Deutschlands wird dem Proper Shipping Name der UN 3302 – „2-DIMETHYLAMINOETHYL ACRYLATE“ das Wort STABILIZED hinzugefügt.

Der UN 1945 WACHSZÜNDHÖLZER wird neu die Sondervorschrift 293 zugewiesen. Diese wiederum wird in der englischen Fassung wie folgt geändert: nach „Safety matches are“ wird „matches that“ eingefügt. Der Antrag kam aus Kanada.

Ein Antrag Österreichs, bei der Klassifizierung von „Polymerising substance, flammable, toxic, stabilised, temperature controlled“ in 2.4.2.5.1 den Punkt c (They do not meet any other criteria for inclusion in Classes 1-8) zu streichen, führte im Vorfeld der Tagung zu intensiven Diskussionen innerhalb der Industrie. Der UNO-Unterausschuss hat den Antrag indes nicht unterstützt, aber gleichzeitig auf ein informelles Dokument Deutschlands (INF.39) verwiesen, wo das Thema behandelt werden kann. Als dieses Papier dann behandelt wurde, gab es unterstützende Kommentare einiger Delegierter. Die Vertreterin Deutschlands wurde gebeten, einen formellen Antrag zu Händen der nächsten Tagung einzureichen.

Ein Antrag des US-amerikanischen Dangerous Goods Advisory Council DGAC, einen neuen Code „E6“ für Gefahrgüter in freigestellten Mengen aufzunehmen, wurde abgelehnt. Der Vertreter der USA bot an, einen Vorschlag für die „Guiding Principles“ betreffend die Verwendung der E-Codes zu unterbreiten.

Ein Antrag des europäischen Chemieverbandes Cefic, Ausnahmen für polymerisierende Substanzen aufzunehmen, wurde abgelehnt. Man will eventuell auf das Thema zurückkommen.

Verbot von Lithiumbatterien

Die Vertreterin der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO informierte das Subcommittee über den Entscheid der Air Navigation Commission ANC, Lithiumionen-Batterien als Fracht auf Passagierflugzeugen seit dem 1. April 2016 zu verbieten. Der Entscheid wurde damit begründet, dass mit bestehenden Feuerlöscheinrichtungen ein Brand von Lithiumbatterien nicht gelöscht werden könne. Sie betonte, dass es sich um eine vorübergehende Maßnahme handle, welche aufgehoben werden soll, sobald neue Lösungen entwickelt wurden. Der Unterausschuss diskutierte auch die Idee, Batterien analog zu explosiven Stoffen basierend auf Tests zu klassifizieren. Dies sei eine bessere Lösung, als für die Klassifizierung bloß den Lithiumanteil zugrunde zu legen. Der Vertreter Frankreichs bot an, dem Unterausschuss eine Studie zu diesem Thema zu unterbreiten.

Als Folge dieses Verbots der ICAO schlug die Vereinigung wiederaufladbare Batterien PRBA vor, in die Gefahrgutliste einen neuen Eintrag für „Lithium batteries used for medical devices“ aufzunehmen. So schön es wäre, dem Problem so einfach zu begegnen, so wenig Unterstützung bekam das Anliegen. Die beabsichtigte Verwendung eines Produktes oder Stoffes sei kein Grund, einen neuen Eintrag aufzunehmen, hieß es.

Der Verband der Motorfahrzeughersteller OICA sowie der Vertreter der Vereinigung wiederaufladbarer und Lithiumbatterien „Recharge“ schlugen vor, dass man rasch ein temporäres System für die Beförderung beschädigter Batterien für Automobile und e-Bikes entwickeln müsse. Dieser Markt wachse sehr schnell und temporäre Lösungen mit den jeweiligen Behörden seien unzweckmäßig und nicht zielführend. Die Teilnehmer wurden um Input zum Thema gebeten, damit ein formeller Antrag für die kommende Tagung erstellt werden könne.

Die Vereinigung der Luftfahrtgesellschaften IATA war besorgt über die aus ihrer Sicht falsche Verwendung der Begriffe „Hazard“ und „Risk“ in den Modellvorschriften. „Risiko“ und „Gefahr“ haben in der deutschen Sprache ja auch unterschiedliche Bedeutungen. Dem Antrag wurde entsprochen und der Begriff „Risk“ wird an zahlreichen Stellen durch „Hazard“ ersetzt. Man wies darauf hin, dass das Problem auch in anderen Sprachfassungen bestehe und entsprechend berücksichtigt werden müsse.

IATA beanstandete den Wortlaut, der das Design der neuen Lithium-Batterie-Markierungen beschreibt. Der Unterausschuss musste eingestehen, dass man dies übersehen habe. Der Text wird daher wie folgt ergänzt: „shall be black on white or suitable contrasting background.“

Neues Kapitel 2.8

Bereits im Dezember 2007 wurde ein Antrag des Chemieverbands Cefic angenommen, die damals geltenden In-Vivo-Tests durch In-Vitro-Tests zu ersetzen (OECD-Guidelines 430, 431 sowie 435). Es war also nicht mehr zulässig, die Korrosivität von Stoffen durch Versuche an lebenden Tieren zu erforschen. Den Niederlanden ging dies nicht weit genug, weshalb sie dem UN-Subcommittee im Juli 2008 ihr Dokument 2008/48 unterbreiteten. Seit jener 33. Tagung gab es keine Sitzung des Unterausschusses, ohne dass zu diesem Thema Anträge diskutiert werden mussten. Beteiligt waren immer zahlreiche Delegierte, vor allem aber Vertreter und Vertreterinnen der Niederlande, von Cefic und, in den beiden vergangenen Jahren, Kanada.

Obwohl sich einige Teilnehmer langsam fragten, ob man je einen gemeinsamen Nenner finden werde, waren andere vom guten Ende überzeugt. Und sie lagen richtig! Das Thema konnte (fast) abgeschlossen werden: Im Dezember 2016 muss man nochmals, aber hoffentlich nur kurz, darauf zurückkommen, um die Diskussionen des GHS-Unterausschusses zu berücksichtigen. Aber auch die Erläuterungen, wie mit Inhaltsstoffen umgegangen werden soll, müssen noch festgehalten werden. Zwei Punkte gilt es hier hervorzuheben:

  • Die Nichteinführung des pH-Wertes
  • Es wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der zeigt, dass eine vollständige Harmonisierung zwischen Transport und GHS nicht immer möglich ist

Man einigte sich auf ein neues Kapitel 2.8 – „Class 8 – Corrosive substances“. Dieses ist unterteilt in mehrere Abschnitte:

  • 2.8.1 Definition and general provisions
  • 2.8.2 General classification provisions
  • 2.8.3 Packing group assignment for substances and mixtures
  • 2.8.4 Alternative packing group assignment methods for mixtures: Step-wise approach
  • 2.8.5 Substances not accepted for transport

Details finden Sie im Dokument UN/SCETDG/49/INF.65/Corr.1.

Erwin Sigrist
Leiter des Fachbereichs „Transport gefährlicher Güter“ bei scienceindustries, dem Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech der Schweiz

Eva Kessler 3M 1200
©Foto: Erwin Sigrist

Anmerkung des Autors

Dass die Klasse-8-Diskussionen (hoffentlich) zu einem positiven Abschluss geführt wurden, dazu haben viele beigetragen, aber kaum jemand mehr als Eva Kessler von 3M Deutschland in Neuss. Unermüdlich hat sie aktiv bei allen Arten von Sitzungen in Genf mitgearbeitet, organisiert, Telefonkonferenzen durchgeführt und Meinungen eingeholt, mit dem unerschütterlichen Glauben an einen positiven Abschluss. Und dies immer in ihrer ruhigen, freundlichen und überaus kompetenten Art. Dafür herzlichen Dank, liebe Eva!

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