Umgang mit Lithiumbatterien: Unerwartete Widrigkeiten
Auch E-Bikes mit Lithiumbatterien kommen bei der Polizei Niedersachsen zum Einsatz.
©Foto: Frank RexAls Gefahrgutbeauftragter mit fast 35 Jahren Gefahrguterfahrung, sowohl als Fachlehrer bei der Polizei Niedersachsen als auch durch Inhouseschulungen und -überwachung in der eigenen Behörde nebst Kontrollpraxis auf der Straße, sollte man meinen, dass eine neue Thematik im Gefahrgutrecht zügig zu bewältigen sein dürfte. Die Praxis zeigt jedoch, dass beim Thema Lithiumbatterien einige unerwartete Widrigkeiten auf dem Weg zu einer Lösung warten können, die nicht nur in einer Behörde, sondern in jedem Unternehmen auftreten können.
Motivation
Durch einen spektakulären E-Bike-Brand bei einem Fahrradhändler, bei dem innerhalb weniger Minuten das gesamte Geschäft im Flammen stand und einen Großeinsatz der Berufsfeuerwehr Hannover zur Folge hatte, rückte das Thema Lithiumbatterien in den Fokus der Behörden. In den darauffolgenden Wochen kamen zwei Verkehrsunfälle mit Elektro-Dienstkraftfahrzeugen, der Crash eines ungebremsten Lkw mit einem tonnenschweren Geschwindigkeitsmessgerät (betrieben durch große Lithiumbatterien) und plötzlich auftretende Situationen mit aufgeblähten Lithium-Ionen-Batterien aus Handys, Notebooks, Tablets und Funkgeräte-Lithium-Ionen-Akkus hinzu, weswegen man schließlich eine Arbeitsgruppe gründete.
Schnell wurde festgestellt, dass man auf viele Fragen keine Antwort parat hatte. Wie reagieren Lithiumbatterien bei welchen Bedingungen? Wie wirken sich hochsommerliche Temperaturen im Dienst-Kfz auf mitgeführte Funkgeräteakkus aus? Wie muss man Lithiumbatterien entsorgen? Reichen die vorhandenen ABC-Pulverlöscher in Gebäuden oder auf Fahrzeugen bei einem Brand mit Lithiumbatterien aus? Gibt es auch geeignete Löschmittel? Wie müssen Lithiumbatterien – ob neu, defekt oder kritisch defekt – nach welchen Vorschriften gelagert werden? Sind für einen Postversand für alle Varianten geeignete Verpackungen vorhanden? Müssen diese nach dem Gefahrgutrecht gekennzeichnet oder bezettelt werden? Gibt es Verträge mit Entsorgern? Existieren bereits Sammelbehältnisse für Alt-Lithiumbatterien? Bietet der Markt schon fertiges Schulungsmaterial an? Und: Wer kümmert sich um all diese Fragestellungen?
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand deshalb darin, sich der Themenfelder
- Eigenschaften,
- Lagerung inkl. geeigneter Verpackungen,
- Brandschutz bezüglich geeigneter Löschmittel,
- Entsorgung,
- Beförderung inkl. geeigneter Verpackungen und
- Unterweisung/Fortbildung
zu widmen und Lösungen zu erarbeiten.
Eine Arbeitsmedizinerin, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Brandschutzbeauftragte und der Gefahrgutbeauftragte nahmen sich dieser Aufgabenstellung an. Nach umfangreichen Recherchen in Fachliteratur und Internet, Teilnahmen an verschiedenen Seminaren, Gesprächen mit Fachpersonal und auch Beiträgen im Fernsehen waren schließlich die Grundlagen geschaffen, um eine Struktur der Vorgehensweise zu entwickeln.
Struktur
Will man als Gefahrgutbeauftragter in einer Behörde mit sechs Standorten, zu denen Kraftfahrzeug- und Waffenwerkstätten, Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen und regionalmedizinische Dienste gehören, den Bestand an Lithiumbatterie-Vorkommen mit seinen jeweiligen Besonderheiten im Tagesgeschehen erfassen, ist dieses nur über zeitaufwendige Begehungen und spätere schriftliche Erfassungen vor Ort möglich. Im Rahmen dieser Termine muss die Sensibilisierung aller Beteiligten nicht nur durch Sachaufklärung gefördert werden, sondern es müssen erst einmal Grundlagenkenntnisse vermittelt werden, ohne jedoch Panik zu schüren. Hierbei gilt es auch, verantwortliche Personen aus den einzelnen Arbeitsbereichen zu erfassen, um bei weiteren Maßnahmen sofort die Ansprechpartner parat zu haben.
Praxis und Umsetzung
Die ersten Eindrücke einer Begehung zeigten, dass allgemein große Unkenntnis herrschte.
Ein Großteil der in den Liegenschaften der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen beschäftigten Personen hatte sich mit dem Thema „Richtiger Umgang mit Lithiumbatterien“ noch nicht beschäftigt, woraus sich ein erheblicher Unterweisungsbedarf ergab. Letztlich sollte der Gefahrgutbeauftragte diese Unterweisung umsetzen, was zu den Fragen führte: Welches Informationsmaterial sollen die Teilnehmenden als Handout erhalten und sind dafür Haushaltsmittel vorhanden?
Die vorher fehlenden neuen Gefahrzettel und Kennzeichen wurden umgehend beschafft.
©Foto: Frank RexSammelbehältnisse (UN-geprüfte Kunststoffdeckelfässer) waren noch mit dem Gefahrzettelmuster 9 statt Muster 9A bezettelt und deren Kunststoffhaltbarkeitsdatum gemäß Unterabschnitt 4.1.1.15 überschritten. Auch Kisten aus Pappe, in denen Mischfraktionen gesammelt wurden, wiesen veraltete Muster 9 auf. Neue Gefahrzettelmuster nebst neuen Kennzeichen (z.B. gem. SV 188, Kapitel 3.3. ADR) waren noch nicht vor Ort in den Liegenschaften bei den dortigen Gefahrgutbeauftragten vorhanden, wurden aber zeitnah nach einer Ausschreibung beschafft.
Gesammelte Lithium-Knopfzellen/Lithium-Akkus waren für einen späteren Transport nicht abgeklebt worden, um einen Kurzschluss zu verhindern, wie es in den Sondervorschriften für Lithiumbatterien gefordert wird. Per Beschriftung zum korrekten Verhalten für einen Polschutz und Zurverfügungstellung von Klebeband wurde versucht, ein zuvor festgestelltes Fehlverhalten schnellstens zu ändern.
Die Beschriftung an der Sammelbox soll dabei helfen, das zuvor festgestellte Fehlverhalten schnellstens zu ändern.
©Foto: Frank RexEin die Alt-Lithiumbatterien abholender Entsorgungsfachbetrieb, dem man gefahrgutrechtliche Kenntnisse hätte unterstellen dürfen, schüttete zuvor gesammelte Batterien in eine offene Kunststoffkiste auf einer stark verdreckten Ladefläche, ohne eine weitere Abdeckung zu verwenden. Der Fahrzeugführer war in den Belangen des Gefahrgutrechts gemäß Abschnitt 8.2.3 ADR nicht unterwiesen. Die Sammelbehältnisse waren nicht ausreichend gesichert. Die Entsorgung wurde anschließend an zwei namhafte Unternehmen nach vorheriger Markterforschung vergeben, welche unterschiedliche Sammelleihbehältnisse zur Verfügung stellten.
Fehler erkannt – Entsorger gewechselt: Der Fahrer der früheren Entsorgungsfirma schüttete die Altbatterien einfach in eine offene Kunststoffkiste.
©Foto: Frank RexGeeignete Transportbehältnisse, die auch für ein plötzliches Durchzünden von Lithiumbatterien geeignet gewesen wären, standen noch nicht zur Verfügung. Sechs große Lager- und Transportbehälter (Retron-Behälter) wurden neben zugelassenen Pappkisten mit brandresistentem Inlay beschafft, um auch als kritisch defekt oder stark beschädigt geltende Lithiumbatterien sicher lagern und befördern zu können.
Ein Erfassungsvordruck zum Vorhandensein von Lithiumbatterien wurde nach der Erstbegehung entwickelt, verteilt und an die beauftragten Personen in den Fachdezernaten geleitet, um so detailliert wie möglich alle Verwendungsarten von Lithiumbatterien zu erfassen. Hier ergaben sich folgende Bereiche: Funkgeräte, LED-Handleuchten, Funk- und Infrarotfernbedienungen, Li-Fahrzeugbatterien, E-Bikes, Powerbanks, Werkzeuge mit Akkubetrieb, Notebooks, Tablets, Fotoapparate, Geschwindigkeitsmessgeräte, Uhren, Smartphones, Funkheadsets, Rauchwarnmelder, Pufferbatterien zum Beispiel für Atemalkoholvortestgeräte, Fahrradbeleuchtung, Navigationsgeräte und elektronische Schließsysteme.
UN-zugelassene Pappkisten und Kunststofffässer dienen jetzt der Sammlung von Altbatterien, für kritisch defekte Batterien sind große Behälter mit brandresistentem Inlay verfügbar.
©Foto: Frank RexAuf einen Brand, wie er sich in der Innenstadt Hannovers ereignete, wäre man bezüglich der Verfügbarkeit von geeignetem Löschmittel nicht vorbereitet gewesen. In Gebäuden und auf Fahrzeugen sind ABC-Pulverlöscher vorhanden, die jedoch nach Expertenmeinung einen Lithiumbrand nicht löschen können und sogar zur Verstärkung der Flusssäureeigenschaften führen. Angepasst an die jeweilige Gebrauchsmenge an „Lithiumvorkommen“ wurden Speziallöschsprays, Neun-Liter-Metallbrand-Feuerlöscher und für den Kfz-Werkstattbereich 50-Liter-Löschwagen beschafft, wohl wissend, dass damit nicht der direkte Brandherd gelöscht, sondern durch Kühlung das Brandverhalten beeinflusst und nur das eventuell brennende Umfeld bekämpft werden kann.
Die bisher eingelagerten neuen Lithiumbatterien waren teilweise direkt neben leicht entzündbaren Flüssigkeiten oder anderen brennbaren Materialien positioniert. Hierzu wurde durch räumliche Trennung und Separierung, Beschaffung von Stahlschränken oder Stahleinschüben versucht, das Brandrisiko so gering wie möglich zu halten.
Durch räumliche Trennung und Separierung, Stahlschränke oder Stahleinschübe versucht man heute, das Brandrisiko bei der Lagerung so gering wie möglich zu halten.
©Foto: Frank RexInformationsweitergabe
Vor einer umfassenden Unterweisung, der eine Auswertung vorangehen musste, wurden
- mehrere Artikel in einer dienststelleninternen monatlich erscheinenden Zeitschrift veröffentlicht,
- eine spezifische Gefährdungsbeurteilung für Lithiumbatterien,
- eine Betriebsanweisung und
- spezifische Handlungsanweisungen (sowohl für intakte oder defekte als auch kritisch beschädigte Lithiumbatterien) entwickelt, die an alle zuvor erfassten beauftragten Personen im Rahmen einer Gesamtunterweisung verteilt werden, um diese an den jeweiligen Arbeitsplätzen verfügbar zu haben.
In der übernächsten Ausgabe der GEFAHR/GUT wird zum Thema „Lithiumbatterien“ auf die Aspekte interne Öffentlichkeitsarbeit, weitere Problemfelder, Unterweisung, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Handlungsanweisungen konkreter eingegangen.
Frank Rex
Dezernent Verkehrstechnik u. Gefahrgutbeauftragter, Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen; Hannover
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