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Sondervorschriften (SV)
Beiträge zu: Sondervorschriften
Verunfallte E-Fahrzeuge: Unfallfahrzeuge bergen
Wenn mit Hochvoltbatterien betriebene Fahrzeuge verunfallen, stellt sich die Frage der rechtskonformen und sicheren Beförderung. Die Regeln dazu sind eindeutig. für mehr bitte anmelden
Änderungen 2027: Kleine Anpassungen
Ein Ausblick, worauf sich Betroffene ab dem Jahr 2027 beim Transport von Lithium- als auch Natriumionen-Batterien jetzt schon einstellen können. für mehr bitte anmelden
Disposal: On the recycling path
If lithium batteries or devices with lithium batteries are to be disposed of, both hazardous dangerous goods and waste regulations must be implemented. For the transport of used electrical appliances to other countries, further measures are required. für mehr bitte anmelden
E-vehicles involved in accidents: E-Mobility with breakdown
When vehicles powered by high-voltage batteries have an accident, questions of legally compliant and safe transportation arise. The rules in Germany are clear. für mehr bitte anmelden
Transport von Holzkohle: Freitesten war gestern | Transport of charcoal: Free testing was yesterday
Anfang 2025 wurden die Vorschriften für die Beförderung von Holzkohle im Seeverkehr grundlegend geändert. Das hat spätestens zum 1. Januar 2026 auch Auswirkungen auf die anschließende Beförderung auf der Straße bis zum Empfänger. | At the beginning of 2025, the regulations for the transport of charcoal by sea were fundamentally changed. This will have effects no later than January 1, 2026, on subsequent transport by road to the recipient. für mehr bitte anmelden
Änderung der SV 405 beschlossen
Das UN-Sub-Committee hat eine Änderung der Sondervorschrift 405 beschlossen. Dabei geht es um die Kennzeichnung und Bezettelung von Fahrzeugen der UN-Nummern 3556, 3557 sowie 3558. für mehr bitte anmelden
RID 1/2025 von Frankreich gezeichnet
Die von Deutschland initiierte Sondervereinbarung zur Beförderung von Druckgefäßen wurde nun auch von Frankreich gezeichnet. für mehr bitte anmelden
Viele Änderungen bei Lithiumbatterien
Der kommende Vorschriftenwechsel 2025 bringt Neuerungen vor allem bei Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen für Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Kleinere Änderungen in der Anlage zum ADN
Unter anderem wird in Kapitel 3.2, Tabelle A, bei den UN-Nummern 1950, 3426, 3473, 3488, 3490, 3491 und 3494 in Spalte (6) die Sondervorschrift (SV) 802 eingefügt. für mehr bitte anmelden









