Gastransporte: Nur mit gasdichter Trennung
In einem Positionspapier erläutert der Industriegaseverband die Auswirkungen der Neufassung der Sondervorschrift CV 36 für mehr bitte anmelden
In einem Positionspapier erläutert der Industriegaseverband die Auswirkungen der Neufassung der Sondervorschrift CV 36 für mehr bitte anmelden
In der Sondervorschrift 386 wird ergänzt, dass sich der Verweis auf Kapitel 9.6 auf das ADR bezieht. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Januar 2021 wartet das Regelwerk für den Straßentransport mit Neuerungen in Klasse 7, fünf neuen Sondervorschriften und Änderungen bei 91 UN-Nummern auf. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutvorschriften Straße ändern sich zum 01.01.2021. Die Änderungen werden parallel für alle Verkehrsträger umgesetzt, im Luftverkehr ohne Übergangsfrist und im Seeverkehr verbindlich Anfang 2022. für mehr bitte anmelden
Die Vorschriften für Lithiumbatterien zur Beförderung im Straßen-, Schienen- und im Seeverkehr haben eine Konstante: sie ändern sich dauernd. | The only thing that is constant about the provisions for the transport of lithium batteries by road, rail and sea is that they are constantly changing. für mehr bitte anmelden
Knopfzellen in Geräten oder Lithiumbatterien mit geringen Kenngrößen unterliegen den Gefahrgutvorschriften. Aber es gibt vereinfachte Versandbedingungen. | Button cells in devices or lithium batteries with low specifications are subject to the dangerous goods regulations. But the shipping conditions have been simplified. für mehr bitte anmelden
Ein erleichterter Versand ist möglich, aber nicht immer die sinnvollste Art. Denn in der mit der Erleichterung verbundenen Sondervorschrift 188 stecken jede Menge Fallstricke. | Shipping can be simplified. But it’s not always the best thing to do, because Special Provision 188 is replete with associated pitfalls. für mehr bitte anmelden
Lithiumbatterien – auch mit geringen Leistungsgrenzen – sind rechtlich als Gefahrgut zu behandeln. Allerdings befreit die Sondervorschrift 188 von den „übrigen“ Gefahrgutvorschriften. Und damit auch vom Kapitel 1.3 ADR. | Lithium batteries - even with low performance limits - are legally to be treated as dangerous goods. However, special provision 188 exempts the „other“ dangerous goods regulations. And thus also from chapter 1.3 ADR. für mehr bitte anmelden
Laut IHK Schwaben soll bei den Befreiungstatbeständen in Paragraf 2 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung auch Kapitel 3.3 ADR berücksichtigt werden für mehr bitte anmelden
Im Gegensatz zu Fahrzeugen mit Lithiumbatterien sowie Geräten mit Nassbatterien oder Verbrennungsmotor kann man für Geräte mit Lithiumbatterien die Freistellung nach SV 363 oder 666 nicht nutzen. für mehr bitte anmelden