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Schwerpunkt des Monats Oktober 2021

Schutzausrüstung

Schutzanzug Person Gesicht Zorn 1200

© Foto: AdobeStock/Andy Dean

So grimmig, wie unser nebenstehendes Modell sich angesichts der abzuwehrenden Aerosole in Vollschutzkleidung zeigt, soll das Thema nun wirklich nicht angegangen werden. Allerdings hat jeder von uns in den vergangenen Monaten zu dem Thema Schutzkleidung sehr viele Informationen erhalten, von denen wir – geben wir es zu – ursprünglich auf gar keinen Fall hören wollten.

Vor der aktuellen Pandemie galt die persönliche Schutzausrüstung lange Zeit klar umrissenen Arbeitsbereichen, die umfassend auf potenzielle Gefährdungen untersucht und über technische Regeln und Verordnungen eingehegt worden sind. Das hat sich nun geändert. Wir blicken anders auf das Thema PSA.

Nach wie vor gilt natürlich, dass in vielen Arbeitsschutzausschusssitzungen erarbeitete Sicherheitsregeln vor allem im beruflichen Umgang wirklich genutzt werden. Gefahrstoffe zum Beispiel haben ihren Namen ja nicht ohne Grund: Ein undichter Verschluss oder eine mechanische Beschädigung einer Verpackung können zum Freisetzen des Inhalts und zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Welche Regeln im Blick behalten werden sollten, wird im Beitrag „Regeln zum Umgang nutzen“ beschrieben.

Auch die Gefahrgutvorschriften schreiben neben der Bordausrüstung zum Schutz der Umwelt eine persönliche Schutzausrüstung vor. Diese sollten in Abgrenzung zu Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht betrachtet werden („Immer das Richtige an Bord“). Und dass viele Anbieter persönlicher Schutzausrüstungen die Corona-Zeit genutzt und neue Lösungen für die Sicherheit der Mitarbeiter auf den Markt gebracht haben, zeigt ein aktueller Überblick („Sicherheit ist oberstes Gebot“). Wer die Schutzangebote zu schätzen weiß, kann im Angesicht potenzieller Risiken dann auch mal lächeln.

Daniela Schulte-Brader, Redakteurin fokus GEFAHR/GUT