So grimmig, wie unser nebenstehendes Modell sich angesichts der abzuwehrenden Aerosole in Vollschutzkleidung zeigt, soll das Thema nun wirklich nicht angegangen werden. Allerdings hat jeder von uns in den vergangenen Monaten zu dem Thema Schutzkleidung sehr viele Informationen erhalten, von denen wir – geben wir es zu – ursprünglich auf gar keinen Fall hören wollten.
Vor der aktuellen Pandemie galt die persönliche Schutzausrüstung lange Zeit klar umrissenen Arbeitsbereichen, die umfassend auf potenzielle Gefährdungen untersucht und über technische Regeln und Verordnungen eingehegt worden sind. Das hat sich nun geändert. Wir blicken anders auf das Thema PSA.
Nach wie vor gilt natürlich, dass in vielen Arbeitsschutzausschusssitzungen erarbeitete Sicherheitsregeln vor allem im beruflichen Umgang wirklich genutzt werden. Gefahrstoffe zum Beispiel haben ihren Namen ja nicht ohne Grund: Ein undichter Verschluss oder eine mechanische Beschädigung einer Verpackung können zum Freisetzen des Inhalts und zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Welche Regeln im Blick behalten werden sollten, wird im Beitrag „Regeln zum Umgang nutzen“ beschrieben.
Auch die Gefahrgutvorschriften schreiben neben der Bordausrüstung zum Schutz der Umwelt eine persönliche Schutzausrüstung vor. Diese sollten in Abgrenzung zu Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht betrachtet werden („Immer das Richtige an Bord“). Und dass viele Anbieter persönlicher Schutzausrüstungen die Corona-Zeit genutzt und neue Lösungen für die Sicherheit der Mitarbeiter auf den Markt gebracht haben, zeigt ein aktueller Überblick („Sicherheit ist oberstes Gebot“). Wer die Schutzangebote zu schätzen weiß, kann im Angesicht potenzieller Risiken dann auch mal lächeln.
Mit kleinen Änderungen bei den multilateralen Vereinbarungen sowie einigen Richtlinien, Verordnungen und Bekanntmachungen sind die Vorschriften wieder auf dem neuesten Stand. für mehr bitte anmelden
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Nach der Zustimmung des Bundesrats sei der Weg zum E-Frachtbrief frei, betont das Bundesverkehrsministerium und verweist auf ein Projekt, von dem auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren sollen. für mehr bitte anmelden
Das Jahrbuch beinhaltet einen Kalender mit Fahrverboten und spezielle Länderinformationen für Europa, viele Checklisten sowie wichtige Informationen für den Gefahrgutalltag. für mehr bitte anmelden
Mit der Initiative sollen die Unternehmen sensibilisiert werden, Unfälle und negative rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu verhindern. für mehr bitte anmelden
Die Europäische Kommission hat Ausnahmen bei bestimmten Gefahrgutbeförderungen im Straßen-, Schienen- und Binnenschiffsverkehr für 13 ADR-Länder aktualisiert. für mehr bitte anmelden
Die geplanten Änderungen des Bußgeldkatalogs zu straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sehen im Fall von Geschwindigkeitsüberschreitungen fast eine Verdoppelung der Beiträge vor. für mehr bitte anmelden
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Laut Lithium Battery Service wird in den IATA-DGR 2022 Teil II für UN 3090 und UN 3480 gestrichen, mit einer dreimonatigen Übergangsfrist bis Ende März 2022 für mehr bitte anmelden
Die Technischen Regeln betreffen die Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie zur Prüfung befähigte Personen. für mehr bitte anmelden