So grimmig, wie unser nebenstehendes Modell sich angesichts der abzuwehrenden Aerosole in Vollschutzkleidung zeigt, soll das Thema nun wirklich nicht angegangen werden. Allerdings hat jeder von uns in den vergangenen Monaten zu dem Thema Schutzkleidung sehr viele Informationen erhalten, von denen wir – geben wir es zu – ursprünglich auf gar keinen Fall hören wollten.
Vor der aktuellen Pandemie galt die persönliche Schutzausrüstung lange Zeit klar umrissenen Arbeitsbereichen, die umfassend auf potenzielle Gefährdungen untersucht und über technische Regeln und Verordnungen eingehegt worden sind. Das hat sich nun geändert. Wir blicken anders auf das Thema PSA.
Nach wie vor gilt natürlich, dass in vielen Arbeitsschutzausschusssitzungen erarbeitete Sicherheitsregeln vor allem im beruflichen Umgang wirklich genutzt werden. Gefahrstoffe zum Beispiel haben ihren Namen ja nicht ohne Grund: Ein undichter Verschluss oder eine mechanische Beschädigung einer Verpackung können zum Freisetzen des Inhalts und zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Welche Regeln im Blick behalten werden sollten, wird im Beitrag „Regeln zum Umgang nutzen“ beschrieben.
Auch die Gefahrgutvorschriften schreiben neben der Bordausrüstung zum Schutz der Umwelt eine persönliche Schutzausrüstung vor. Diese sollten in Abgrenzung zu Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht betrachtet werden („Immer das Richtige an Bord“). Und dass viele Anbieter persönlicher Schutzausrüstungen die Corona-Zeit genutzt und neue Lösungen für die Sicherheit der Mitarbeiter auf den Markt gebracht haben, zeigt ein aktueller Überblick („Sicherheit ist oberstes Gebot“). Wer die Schutzangebote zu schätzen weiß, kann im Angesicht potenzieller Risiken dann auch mal lächeln.
Gefahrstoffe haben diesen Namen nicht ohne Grund: Ein undichter Verschluss oder eine mechanische Beschädigung der Verpackung können zum Freisetzen des Inhalts und zur Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Ein Überblick über Vorschriften und Regeln zum Umgang. für mehr bitte anmelden
Ein Blick aus der Praxis auf die nach ADR vorgeschriebene Bordausrüstung und die persönliche Schutzausrüstung in Abgrenzung zu Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. für mehr bitte anmelden
Viele Anbieter persönlicher Schutzausrüstung haben die Corona-Zeit genutzt und neue Lösungen für die Sicherheit der Mitarbeiter auf den Markt gebracht. Ein Überblick. für mehr bitte anmelden
Vom betrieblichen Gesundheits- und Sicherheitsmanagement bis zur persönlichen Schutzausrüstung reicht die Palette der Fachmesse A+A und des 37. Internationalen A+A-Kongresses Ende Oktober. für mehr bitte anmelden
Der Service von E-Fahrzeugen ist noch ein Nischenmarkt. Trotzdem sollten sich Kfz-Werkstätten vorbereiten und für Reparatur und Service von Hybrid- und E-Fahrzeugen geeignete Handwerkzeuge zulegen. für mehr bitte anmelden
Die GGBV wird 20. Diese und andere Neuigkeiten gab es auf dem diesjährigen Schweizer Gefahrguttag zu erfahren. Zum Beispiel, dass die Schweiz zusammen mit anderen EU-Ländern einen gemeinsamen Weg geht für das CBTA ab 2023, allerdings ohne Deutschland und Österreich. für mehr bitte anmelden
Bei der 58. Tagung des UN-Unterausschusses für den Transport gefährlicher Güter wurden nur wenige Entscheidungen gefällt, unter anderem zu magnetisierten Stoffen. für mehr bitte anmelden
Aufgrund der aktuellen Pandemie müssen in vielen Lebensbereichen Masken getragen werden. Vorher galt der Umgang mit und Fragen nach den Schutzfunktionen verschiedener Maskentypen dem beruflichen Umfeld. für mehr bitte anmelden