Lithiumbatterien

27.01.2012 Fachbeitrag

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Originalartikel als PDF lesen PDF, 223.0 KB Ausgabe 2 / 2012
KEP-Dienstleister stellen beim Versand mit Lithiumbatterien unter Umständen weitere Anforderungen an ihre Kunden.
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© Gefahr/gut

Wer Lithiumbatterien unter Einhaltung der Sondervorschrift (SV) 188 ADR/RID/ADN oder gemäß der IATA Packing Instructions (PI) 965-970, Section II, transportieren kann, bekommt seine Sendungen weltweit schnell ans Ziel.

Andernfalls winken einige KEP-Dienstleister ab, vor allem beim internationalen Versand, ganz gleich, ob es sich um Lithium-Metall-Batterien (UN 3090), Lithium-Metall-Batterien in oder mit Ausrüstungen verpackt (UN 3091), Lithium-Ionen-Batterien (UN 3480) oder um Lithium-Ionen-Batterien in oder mit Ausrüstungen verpackt (UN 3481) handelt.

Vertragskunden haben es leichter

Grundsätzlich transportiert das Unternehmen FedEx alle genannten Typen von Lithiumbatterien. Allerdings seien hierbei laut Unternehmensmitteilung nicht die Regelungen der SV188 relevant, sondern die Vorschriften der IATA/ICAO-Gefahrgutbestimmungen. Bei Lithiumbatterien der UN 3090 (sowohl Sektion I und II der PI 968) muss der Versender zusätzlich eine Genehmigung bei FedEx beantragen. Weitere Informationen zum Transport von Lithiumbatterien finden sich auf der Website www.fedex.com/us (Suchbegriff: lithium batteries) und in der FedEx Operator Variation FX-10. Der Versand von Lithiumbatterien mit FedEx Express setzt voraus, dass die Vorschriften der IATA/ICAO-Gefahrgutbestimmungen eingehalten werden. Dies betrifft sowohl Lithium-Metall- als auch Lithium-Ionen-Batterien. Bei Lithium-Metall-Batterien, Sektion II der PI 968 der UN 3090 ist neben der erforderlichen Genehmigung ein zusätzliches FedEx Express Label auf den Packstücken anzubringen.

GO! befördert nach eigenen Angaben sowohl Lithiumbatterien, die nach der SV 188 befördert werden können, als auch solche, die nicht nach der SV 188 befördert werden können, letztere allerdings ausschließlich im landgebundenen Verkehr. In internationalen Verkehren muss auf der angefragten Destination im Einzelfall die Durchführbarkeit mit den beteiligten Luftfrachtunternehmen geprüft werden.

UPS betont, dass der Paketdienst im Straßenverkehr nur freigestellte Lithiumbatterien transportiert, das heißt nur aufgegebene Zellen und Batterien, die alle Vorschriften der Sondervorschrift 188 aus dem ADR erfüllen. Kennzeichnung, Dokumentation und Verpackung sind in der Sondervorschrift 188 geregelt. Darüber hinaus akzeptiert UPS auch freigestellte Lithiumbatterien im Luftverkehr, nach Teil II der jeweiligen IATA-Verpackungsvorschriften 965-970. Neben der vollständigen Einhaltung der Transportvorschriften muss der Versender für UPS keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Hauseigene Gefahrgutlabel

Sollten die Voraussetzungen für die Anwendung der SV 188 bei einem Kunden von GLS nicht gegeben sein (zum Beispiel infolge der größeren Lithiummengen oder zu hoher Wattstunden), besteht die Möglichkeit, GLS Germany die Sendung als deklariertes Gefahrgutpaket zu übergeben. Der jeweilige Versender ist dafür verantwortlich, dass bei Übergabe des Gefahrgutes an die deutsche GLS-Tochter die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Deklaration, Verpackung, Mitgabe von Beförderungspapieren und Schriftlichen Weisungen usw. eingehalten werden. Ergänzend ist ein GLS-internes Gefahrgutlabel anzubringen.

Der Expresspartner DER KURIER schließt dagegen oberhalb der SV 188 deklarierungspflichtige Li-Batterie-Sendungen vom Transport aus. Der Versandkunde, der unter Inanspruchnahme der SV 188 Sendungen übergibt, muss die darin aufgeführten gesetzlichen Anforderungen einhalten. Die Sendungen werden sowohl von GLS Germany als auch von der Expressdienst-Tochter DER KURIER transportiert.

TNT akzeptiert, so das Unternehmen, die Batterien mit Freistellung nach Sondervorschrift SV188 in alle ADR-Staaten, die innerhalb des TNT-Netzwerks mit eigenen Hubs und Depots erreicht werden. Lithiumbatterien ohne SV 188 werden im Straßentransport nur in bestimmte Länder befördert. Auch im Luftverkehr transportiert der Dienstleister mit Hauptsitz in Amsterdam nur in bestimmte Länder und für einen begrenzten Kundenkreis. Darüber hinaus akzeptiert TNT Express die freigestellten Lithiumbatterien als Luftfracht nahezu weltweit. Bei reiner Straßenfracht nennt TNT keine zusätzlichen Anforderungen. Bei Fährverbindungen gäbe es teilweise weitergehende Anforderungen der Fährgesellschaften, die es zu beachten gelte. In der Luftfracht greift TNT zum Teil auf Frachtraum anderer Airlines zurück. Dann müssen gegebenenfalls weitergehende Anforderungen erfüllt werden (z.B. bei Lufthansa).

Der Paketdienst DPD betont „wenn die SV 188 nicht angewendet werden kann, muss der Versender die üblichen Vorschriften beim Transport von Gefahrgut befolgen“. Dies beinhalte die Unterzeichnung einer „Sondervereinbarung Gefahrgut“ und die Übermittlung aller relevanten Gefahrgutdaten, damit die Sendung entsprechend ausgewiesen werden könne.

Hermes beschränkt sich auf den nationalen Versand von Lithiumbatterien, sofern sie nach SV 188 transportiert werden können. Alle anderen Gefahrguttransporte schließt der Dienstleister – auch laut seiner AGBs – aus.

Daniela Schulte-Brader

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