Nicht verunsichern lassen
Mit dem „Bekannten Versender“ will die EU die Luftfracht sicherer machen. Kurz vor Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist am 29. April 2013 gibt es aber immer noch einige offene Fragen. für mehr bitte anmelden
Mit dem „Bekannten Versender“ will die EU die Luftfracht sicherer machen. Kurz vor Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist am 29. April 2013 gibt es aber immer noch einige offene Fragen. für mehr bitte anmelden
Beim Transport von Lithiumbatterien per Luftfracht sind seit Jahresbeginn einige wichtige Neuerungen zu beachten. für mehr bitte anmelden
Mit den Verantwortlichkeiten bei multimodalen Transporten endet die Serie zu den Pflichten aller Beteiligten im Gefahrguttransport. für mehr bitte anmelden
Die 45. Ausgabe der IATA-DGR tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gravierende Änderungen gibt es lediglich beim Transport kleiner Lithiumbatterien. für mehr bitte anmelden
Ab dem 25. März 2013 wird nur noch die Luftfracht, die von einem Bekannten Versender kommt, ohne Wartezeiten auf Flughäfen abgefertigt werden. Artur Zerr vom Luftfahrt-Bundesamt erläutert die Möglichkeiten. für mehr bitte anmelden
Um die Position von Gefahrgutsendungen genau feststellen zu können, testet Lufthansa Cargo gemeinsam mit einem großen Logistikdienstleister und einem Chemieversender die Möglichkeiten von RFID-Tag für mehr bitte anmelden
Die 53. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften tritt am 1. Januar 2012 in Kraft – inklusive der nächsten Ausgabe der technischen Vorschriften der ICAO. Viele kleinere Änderungen sind dabei zu beachten. für mehr bitte anmelden
Die Luftfahrtorganisation ICAO kümmert sich um die gesetzlichen Grundlagen für den Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg. Im April wurden neue Änderungen angenommen. für mehr bitte anmelden
Die Mitnahme gefährlicher Güter durch Passagiere im Luftverkehr ist streng reglementiert; nicht zu Unrecht, wie zahlreiche Zwischenfälle in der Vergangenheit zeigen. für mehr bitte anmelden
Ab 25. März 2013 gelten Versender von Luftfracht nur noch dann als „Bekannter Versender“, wenn sie behördlich zertifiziert sind. für mehr bitte anmelden