Lithiumbatterien

05.03.2014 Meldung

Lithium-Metall-Batterien: Luftfracht-Arbeitsgruppe empfiehlt Restriktionen

Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat Empfehlungen für das „ICAO Dangerous Goods Panels“ zu einem Verbot des Transports von Lithium-Metall-Batterien der UN-Nummer 3090 erarbeitet
Lithium-Brandversuch FAA 620
Brandgefährlich: Noch ist nicht entschieden, wie weit der Lufttransport von Lithium-Metall-Batterien künftig eingeschränkt werden soll. ©Foto: Erwin Sigrist

Anfang Februar traf sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bei der Federal Aviation Administration (FAA) in Atlantic City/USA, um ein mögliches Verbot des Transports von Lithium-Metall-Batterien der UN-Nummer 3090 im Luftverkehr zu diskutieren. An dem Treffen nahmen zehn Mitglieder des Dangerous Goods Panels der Luftfahrtorganisation ICAO sowie diverse Vertreter weiterer Luftfahrtverbände und großer Kurierunternehmen teil.

Eine wichtige Frage betraf die Unterschiede zwischen Passagier- und Frachtflugzeugen. Es wurde unter anderem festgehalten, dass Lithium-Metall-Batterien für den Transport mit Passagierflugzeugen verboten werden sollten. Dies propagierten vor allem die USA mit dem Hinweis, dass dies in den Vereinigten Staaten seit etwa 2004 so gehandhabt werde und man keine Probleme damit habe.

Passagier- oder Frachtflieger?

Gleichzeitig wurde von ICAO darauf hingewiesen, dass im Annex 6 (ICAO Chicago Convention) – Operation of Aircraft – von kommerziellen Flugzeugen die Rede sei, aber keine Unterscheidung zwischen Passagier- und Frachtflugzeugen gemacht werde. Es wurde empfohlen, „Performance Standards“ zu entwickeln, die für den Transport mit Frachtflugzeugen angewandt werden könnten. Diese könnte man auch dazu nutzen, Genehmigungen für solche Transporte zu erteilen.

Man einigte sich schließlich auf folgende Empfehlungen an das „ICAO Dangerous Goods Panels“:

  1. Weitere Restriktionen für den Transport von Lithium-Metall-Batterien mit kommerziellen Passagierflugzeugen
         - Option 1: Totales Verbot auf Passagierflugzeugen
         - Option 2: Verbot mit der Möglichkeit von Sonderbewilligungen
         - Option 3: Genehmigung zur Beförderung in kleinen Mengen („based upon a performance-based criteria for packaging such batteries“)
         - Option 4: Option 3 plus Genehmigung von sehr kleinen Zellen
  2. Performance based approach (zu entwickeln durch eine kleine „Cargo Safety Group“)
  3. Frachtflugzeuge: Entscheid durch DGP WG/14 im Oktober

Es ist geplant, dass sich die Arbeitsgruppe vom 7. bis 11. April 2014 zu einer weiteren Sitzung in Montreal trifft. Die Befürchtung steht im Raume, und der Vertreter der Luftfrachtvereinigung IATA hatte auch in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass bei einem Verbot viele dieser Batterien undeklariert versandt würden.           

Erwin Sigrist, scienceindustries Zürich

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