Lagerung: Brandgefährlich
Die Produktions- und Lageranlage für Lithium-Ionen-Akkus in Ölbronn-Dürrn wurde Anfang März 2018 durch einen Brand vollständig vernichtet. Der Schaden wird auf fünf Millionen Euro geschätzt.
©Foto: Uwe Anspach/Picture Alliance/dpaKein Versand erfolgt ohne vorherige und/oder nachfolgende Lagerung. Insofern sind auch die Vorschriften für die Lagerung von Lithiumbatterien für die Praxis von Interesse. Staatliche Regelungen, zum Beispiel in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510, gibt es nicht. Begründung: Lithiumbatterien sind keine „Gefahrstoffe“ im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insofern können „Tätigkeiten“ mit Lithiumbatterien wie die Lagerung nicht in einer TRGS geregelt werden. Diese regulatorische Lücke füllen schon seit einiger Zeit aus naheliegendem Interesse die Versicherer aus, und zwar
- die deutschen Schadenversicherer in Form des Merkblatts VdS 3103 = Tabelle 2
- der US-amerikanische Schadenversicherer FM Global in Form einer Empfehlung = Tabelle 3.
Die beiden Tabellen finden Sie im Dokument „Lithiumbatterien lagern: Empfehlungen“ im Kasten „Arbeitshilfen“ rechts.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hatte sein VdS-Merkblatt 3103 zur Lagerung und Bereitstellung von Lithiumbatterien in Produktions- und Lagerbereichen 2016 aktualisiert. Unterschieden werden die Batterien nach drei Kategorien, abhängig von Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung. Die Publikation beschreibt die wesentlichen Erkenntnisse aus Brandversuchen. Sie gilt allerdings nicht für das Sammeln gebrauchter Batterien oder das Recycling (siehe dazu den Beitrag „Sammelstellen: Schutzmaßnahmen“). Wesentliche Änderung in der Aktualisierung des Merkblattes war 2016 die Einstufung in Batterien mit geringer, mittlerer und hoher Leistung, die sich nun an den Kriterien des Transportrechts orientiert.
Inhaltlich führte die Neubewertung durchaus zu Verschiebungen, insbesondere von geringer zu mittlerer Leistung, zum Beispiel bei Lithium-Metall-Zellen, die alle mehr als zwei Gramm Lithium enthalten, aber deutlich unter einem Kilogramm wiegen.
Einige der wichtigsten Erkenntnisse des Versicherungsunternehmens FM Global:
- Wellpappkartons und Verpackungsunterteilungen aus Kunststoff fangen eher Feuer als die in den Kartons verpackten Batterien selbst.
- Von großformatigen Lithium-Ionen-Batterien, wie sie beispielsweise in Elektrofahrzeugen verwendet werden, geht in der Regel eine größere Gefahr aus als von kleinformatigen Batterien für Smartphones und Laptops. Großformatige Batterien neigen bei einem Lagerbrand zu einer schnelleren Entzündung.
- Risikogerecht konfigurierte Deckensprinkler können das Feuer unterdrücken, ganz gleich, ob die Entzündung durch eine explodierte Batterie oder eine externe Quelle erfolgt ist.
Beiden Schadenversicherern gemeinsam ist die Empfehlung der Sprinkleranlage. Diese basiert auf der auf Brand- und Löschversuchen beruhenden Erkenntnis, dass bei einem Brand schnell viel Wasser viel hilft. Im Detail unterscheiden sich die beiden Empfehlungen erheblich. Maßgebend ist, bei welchem Versicherer der Besitzer der Immobilie seine Lageranlage versichert hat.
Prof. Dr. Norbert Müller
ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg
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