Lithiumbatterien

29.04.2011 Fachbeitrag

Gut beraten

Originalartikel als PDF lesen PDF, 140.4 KB Ausgabe 5 / 2011
Lithium-Ionen-Akkus erobern die Technik der modernen Gesellschaft. Die Selbstverständlichkeit im Alltag gilt allerdings nicht für den Versand. Hilfestellungen sind gefragt.
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© Gefahr/gut

Lithium-Ionen-Akkumulatoren haben in den vergangenen Jahren einen weltweiten Siegeszug angetreten. Denn dank ihrer hohen Energiedichte und dem Ausbleiben des so genannten „Memory-Effekts“ (Kapazitätsverlust bei häufiger Teilentladung) eignen sie sich sowohl als Stromspeicher für Mobiltelefone und Notebooks als auch als Energielieferant für Elektrofahrzeuge.

Zwangsläufig erhöht sich dadurch auch das Transportaufkommen der speziellen Akkus. Dabei gilt hier wie bei anderen Transporten mit Gefahrgut: Ohne Fachkenntnis besteht das Risiko, dass eine Sendung abgelehnt wird oder dass aufgrund falscher Behandlung ein unerwünschtes Ereignis passiert.

Löwenanteil freigestellte Sendungen

„Das Handling von Gefahrgut ist eine Sache für Experten“, betont auch Thomas Kraus, Vorsitzender der Geschäftsführung von TNT Express Deutschland. Der KEP-Dienstleister ermöglicht den weltweiten Versand von Lithium-Batterien per Luftfracht. 2010 betrug der Anteil der Sendungen mit freigestellten Lithium-Batterien am Gefahrgut rund zwei Prozent. Bei insgesamt mehr als 570.000 Gefahrgut-Sendungen pro Jahr sind das rund 9.600 Versandstücke. Freigestellt sind die Energielieferanten dann, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem dürfen Lithium-Ionen-Zellen nicht mehr als 20 Wattstunden Nennenergieleistung haben, Lithium-Ionen-Batterien maximal 100 Wattstunden, Lithium-Metall-Zellen höchstens ein Gramm Lithium enthalten, Lithium-Metall-Batterien zwei Gramm.

Wer Lithium-Batterien, -Akkus oder -Knopfzellen verschickt, muss darüber hinaus zahlreiche weitere Regelungen beachten. Der wichtigste Hinweis: Lithium-Batterien und -Zellen unterliegen immer gefahrgutrechtlichen Vorgaben, da sie unter bestimmten Bedingungen überhitzen und in Brand geraten können. Die Sendung muss deshalb so verpackt werden, dass die Innenverpackung die Batterie oder Zelle vollständig umschließt und sie einen Falltest aus 1,20 Meter Höhe ohne Beschädigung des Inhalts übersteht. Ganz wichtig auch: die korrekte und vollständige Deklaration des Packstücks mit Hinweisen zu Inhalt, Handhabung und einer Telefonnummer bei Rückfragen.

„Normalerweise öffnet TNT Express sein Air-Netzwerk nur Versendern, die sich zuvor anhand eines ‚Approval-Verfahrens‘ als Kunden identifiziert haben, bei denen sich Prozesse problemlos synchronisieren lassen“, erklärt Matthias Bullmann, Gefahrgutbeauftragter von TNT Express Deutschland. Unter diese Regelung, bei denen unter anderem der Schulungsstand beim Kunden geprüft wird, würden auch Sendungen mit nicht freigestellten Lithium-Batterien fallen. Freigestellte Lithium-Batterien akzeptiere TNT Express hingegen bei allen Auftraggebern. „Wir haben dafür in jeder unserer bundesweit 31 Niederlassungen gemäß IATA-DGR geschultes Personal“, sagt der TNT-Experte.

Persönliche Beratung zum Thema

Eine Herausforderung bleibt bestehen: „Die Verantwortung für die korrekte Verpackung, Markierung und Dokumentation liegt allein beim Kunden“, so Bullmann. „Für sporadische Versender kann das mitunter eine Hürde darstellen.“ So müssen beispielsweise bei der UN-Nummer 3481 unterschiedliche Verpackungsanweisungen umgesetzt werden, je nachdem ob die Batterien in einem Gerät oder mit einem Gerät verpackt werden. Größere Kunden verfügen meist über ein gut funktionierendes Qualitätsmanagement-System und bauen Informationen frühzeitig in ihre Prozesse ein. Kleinere Kunden, die weniger Erfahrungen mit Gefahrgutsendungen haben, kommen mit ihren Fragen spätestens dann, wenn ihre Sendungen abgelehnt wurden. Deswegen bietet TNT Express eine persönliche Beratung zum Thema, Onlinehilfen und Broschüren an. Auch für die Einschränkung, dass Lithium-Batterien nur von Personen verpackt werden dürfen, die eine angemessene Unterweisung gemäß der IATA-DGR erhalten haben, hat der Expressdienstleister eine Lösung parat. „Die Inhalte aller Mitarbeiterschulungen rund ums Thema Sicherheit und Gefahrgut vermitteln wir in anerkannten Seminaren inklusive gesetzlich gültigen Abschlüssen auch Kunden und sonstigen Interessenten“, verrät Bullmann. dsb

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