Bundesrat beschließt 11. GGÄndV
Die elfte Gefahrgut-Änderungsverordnung setzt die Vorschriften des ADR/RID/ADN 2019 in nationales Recht um für mehr bitte anmelden
Die elfte Gefahrgut-Änderungsverordnung setzt die Vorschriften des ADR/RID/ADN 2019 in nationales Recht um für mehr bitte anmelden
Mit der Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen sollen ADR, RID und ADN in deutsches Recht umgesetzt werden. für mehr bitte anmelden
Die neue Auflage umfasst die Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften ADR mit Stand Januar 2019 und ermöglicht den Zugang zur Gefahr/gut-App. für mehr bitte anmelden
Die GGVSEB regelt unter anderem die Pflichten aller Beteiligten entlang der Transportkette. Das BMVI hat nun betroffenen Verbänden und Behörden den Entwurf der Änderungen für 2019 vorgelegt. für mehr bitte anmelden
Auf gefahrgut-online.de können Abonnenten schnell in den Regelwerken recherchieren und bei Bedarf Textabschnitte kopieren. für mehr bitte anmelden
In den Ausnahmen zu den Verlagerungs- und Fahrwegsbestimmungen in § 35c wurde ein Bezug auf die GGAV korrigiert. Da dieser in der GGAV seit Jahren nicht mehr aufgeführt wurde, kam die Frage nach dem ursprünglichen Wortlaut der Ausnahme 40 auf. Hier die Antwort. für mehr bitte anmelden
ADN 2017, GGVSEB 2017, RSEB 2017 sowie die geänderten Fassungen der GGAV, GbV und GGKostV können ab sofort auf dem Gefahr/gut-Arbeitsportal eingesehen werden für mehr bitte anmelden
Wer gefährliche Abfälle auf den Weg schickt, will von der Ausnahme 20 GGAV profitieren. Aber: einige Pflichten bleiben, nicht alle Güter sind dabei und nicht jeder in der Transportkette darf mitmachen. für mehr bitte anmelden
Mit jeder Bestellung des ADR 2017 wird ein Ergänzungsband mit den aktuellen GGVSEB, GGAV, GbV und weiteren Verordnungen ausgeliefert für mehr bitte anmelden
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt korrigiert eine falsch bezifferte Ausnahme in Paragraph 35c Absatz 2 für mehr bitte anmelden