Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hat ein Papier zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall hat ein Papier zum Umgang mit PFAS-haltigen Abfällen aus Feuerwehrtanks, Feuerlöschern und Sprinkleranlagen veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Lithium-Akkumulatoren und Batterien erfordern einen gesetzeskonformen, sensiblen Umgang. 2023 gründeten ein Logistikdienstleister und ein Recyclingunternehmen ein Joint Venture, um Lagerung, Transport und Recycling von Gefahrgut sicher aus einer Hand zu gewährleisten. Beide Partner mit Hauptsitz in Deutschland setzen auf robuste, UN-zertifizierte Palettenboxen aus Polyethylen von Craemer. mehr
Seit dem 4. Juli 2025 dürfen nur noch PFAS-haltige Löschmittel verwendet werden, deren PFCA-Konzentration unter 0,025 mg/kg liegt. Schäume mit darüber liegenden Grenzwerten gelten als gefährlicher Abfall. Tipps zum Austausch. für mehr bitte anmelden
Ab dem 4. Juli 2025 dürfen Feuerlöschanlagen mit PFOA- oder PFAS-Schaummitteln nicht mehr aktiviert werden. Am 2. Juli bietet die BAuA eine kostenlose Online-Veranstaltung an, wie in der Praxis mit der Beschränkung umgegangen werden kann. für mehr bitte anmelden
Das Fraunhofer-Institut untersucht die umstrittenen per- und polyfluorierte Alkylverbindungen genauer, damit diese künftig ersetzt werden können. für mehr bitte anmelden
Übernimmt ein Fahrer die Beladung eines Fahrzeugs oder Containers, muss der Verlader ihn entsprechend kontrollieren. für mehr bitte anmelden
Der Brandschutzverband gibt Hinweise für das Umstellen stationärer Löschanlagen auf fluorfreie Schaumlöschmittel. für mehr bitte anmelden
Die Ausnahme zur Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren in Feuerlöschschäumen läuft am 4. Juli 2025 aus. für mehr bitte anmelden
Die EU-Kommission setzt den Grenzwert für PFHxS, einschließlich ihrer Salze, auf 0,025 mg/kg und für einzelne PFHxS-verwandte Verbindungen auf 1 mg/kg fest.
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Ab Juni 2024 soll das Verbot von fluorhaltigen Schaumfeuerlöschern in Kraft treten. für mehr bitte anmelden
Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und das ADR geben vor, welche Ausrüstung bei einem Gefahrguttransport vorhanden sein muss. Diese Hilfsmittel sollten immer leicht erreichbar sein. für mehr bitte anmelden