Entsorgerverbände fordern Kennzeichnung von EAG mit Lithiumbatterien
Ohne Kennzeichnung kann der Bürger nur schwer erkennen, ob in einem Gerät Lithiumbatterien verbaut sind.
©Foto: bvseDie Pflicht zur Kennzeichnung von Elektronik-Altgeräten wäre eine enorme Erleichterung bei der Bekämpfung der Brandgefahr in Entsorgungs- und Recyclinganlagen. Denn damit könnte erkannt werden, welche Art von Batterie (Lithium oder nicht) sich in dem Gerät befindet. Eine solche gesetzliche Pflicht für die Hersteller von Elektrogeräten bestehe derzeit nur bedingt, kritisieren die Recyclingverbände BDE, BDSV, bvse und VDM.
Die Ausweisung soll gemäß §28 ElektroG auf dem „Beipackzettel“ erfolgen, der nicht bei den Recyclinganlagen ankommt. „Weiterhin ist festzustellen, dass Akkus nur mit erheblichem Aufwand und unter Risiko zu entnehmen sind, da gar kein Austausch vorgesehen ist. Das Thema Produktdesign spielt also eine entscheidende Rolle“, so die Verbände.
Auch die Hersteller von Lithiumbatterien und Lithiumzellen sollten ihrer Produktverantwortung dadurch gerecht werden, indem sie aktiv insbesondere auch beim Verbraucher Aufklärungsarbeit leisten, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbände. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollte verstärkt auf die Risiken und die richtige Entsorgung ihrer Produkte hingewiesen werden. Die durch eine Vernachlässigung der Separierungspflicht entstehenden Probleme, wie die Brandproblematik, dürfen nach Ansicht der Verbände nicht einseitig auf die Behandlungsanlagen übertragen werden. (gg/gh)
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