Elektrogeräte: Besondere Verantwortung
Wer lithiumbatteriehaltige Elektrogeräte verwendet, sollte immer herstellereigene Akkus sowie Ladegeräte einsetzen.
©Foto: Alpar | Adobe StockSeit Lithiumbatterien in Geräten im industriellen, gewerblichen wie auch privaten Alltag angekommen sind, werden Fragen nach geeigneten Maßnahmen gestellt, die potenzielle Risiken minimieren sollen. In diesem Zusammenhang werden häufig sowohl Anweisungen für den Versand als auch Leitfäden für den sicheren Umgang mit batteriehaltigen Geräten erwähnt, jedoch häufig ohne klare Unterscheidung zwischen beiden Szenarien. Tatsächlich bringt der Umgang mit Geräten, die Lithiumbatterien enthalten, spezifische Gefahren mit sich, die über jene hinausgehen, die beim Versand oder der Lagerung von Batterien auftreten.
Im Alltag sollten Anwender sich verschiedene Fragen stellen, um die Sicherheit zu gewährleisten, unter anderem:
- Wurden die Anweisungen des Herstellers gründlich gelesen und werden sie befolgt?
- Ist mir bewusst, dass ich ein erhöhtes Risiko eingehe, wenn ich Akkus verwende, die nicht vom Gerätehersteller stammen? Dies gilt unabhängig von den Behauptungen des Akkuverkäufers, dass die Akkus mit bekannten Marken kompatibel seien.
- Verstehe ich, dass die Nutzung von Ladegeräten, die nicht vom Gerätehersteller stammen, ein erhöhtes Risiko birgt?
- Wenn ich ein Unternehmen leite, habe ich dafür gesorgt, dass das Laden von batteriehaltigen Betriebsmitteln niemals in der Nähe von brennbarem Material stattfindet?
Für den gewerblichen oder industriellen Umgang mit batteriehaltigen Betriebsmitteln, selbst in kleinem Rahmen, sollte regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, die diese und weitere Fragen abdeckt. In manchen Fällen kann es ausreichen, die Geräte in einem einfachen Metallspind aufzubewahren oder aufzuladen. Doch je nach Standort könnte auch ein speziell entwickelter Sicherheitsschrank oder ein Lagerbehälter in Betracht kommen. In den letzten Jahren wurden solche Lösungen eigens für die sichere Lagerung und das Laden von Lithiumbatterien entwickelt (fokus GEFAHR/GUT veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Anbieterübersichten).
Das Urteil
Die Wichtigkeit einer soliden Lösung wird durch ein Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin unterstrichen. Am 11. Januar 2024 entschied das Gericht im Fall 8 U 24/22 über die Haftung eines Gewerbemieters, der für einen Brandschaden in Höhe von 73.518 Euro verantwortlich gemacht wurde. Der Brand war durch unsachgemäßes Laden mehrerer Lithium-Ionen-Akkus auf einem Holzregal entstanden, was als fahrlässige Pflichtverletzung gewertet wurde. Die Berufung des Mieters gegen das Urteil des Landgerichts Berlin wurde abgewiesen, da das Gericht die Verantwortung des Mieters für den Schaden bestätigte.
Im Detail: Der Gewerbemieter hatte Büroräume gemietet und verwendete in diesen Räumen Ladegeräte, um 18 Volt starke Lithium-Ionen-Akkus aufzuladen. Allerdings stammten die verwendeten Akkus nicht vom Hersteller des Ladegeräts, und zudem wurden sie auf einem brennbaren Holzregal geladen, was die Brandgefahr signifikant erhöhte. Das Feuer verursachte erhebliche Schäden, für die die Versicherung des Vermieters aufkam. Nach der Schadenregulierung forderte die Versicherung den Ersatz des Schadens von der Mieterin zurück.
Das Gericht stellte klar, dass der Gewerbemieter in diesem Fall seine Sorgfaltspflichten verletzt hatte. Insbesondere betonte das Gericht, dass allgemein bekannt sei, dass Lithium-Ionen-Akkus bei unsachgemäßer Handhabung eine erhöhte Brandgefahr darstellen. Solche Akkus erfordern spezielle Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere hinsichtlich der Ladeumgebung und der Verwendung von Originalzubehör. Das Laden der Akkus auf einem brennbaren Holzregal wurde als grob fahrlässig eingestuft, und es wurde davon ausgegangen, dass die Mieterin sich der Risiken bewusst sein musste.
Ein wesentlicher Punkt in der Entscheidung war der Verstoß gegen die Herstelleranweisungen des Ladegeräte-Herstellers. Die Beklagte hatte Akkus eines anderen Herstellers verwendet, die nicht für das Ladegerät geeignet waren, was das Gericht als schuldhaftes Verhalten wertete, das den Brand mitverursachte. Sicherheitshinweise und Herstellerangaben sind von grundlegender Bedeutung, um Risiken wie Brände oder Unfälle zu vermeiden. Das Urteil hob hervor, dass die Missachtung dieser Anweisungen maßgeblich zum Schadenfall beitrug.
Daniela Schulte-Brader
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