Ortsbewegliche Tanks: BAM-GGR 019 aktualisiert
Die Gefahrgutregel legt fest, welche technischen Regelwerke für die Auslegung, den Bau und Prüfung von Tanks anerkannt sind für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel legt fest, welche technischen Regelwerke für die Auslegung, den Bau und Prüfung von Tanks anerkannt sind für mehr bitte anmelden
Um Gefahrgutverpackungen rekonditionieren und reparieren zu dürfen, ist eine Anerkennung der BAM erforderlich. | Recognition by the BAM in Berlin is required in order to recondition and repair packaging for dangerous goods. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregeln beschreiben die Anerkennung von Überwachungsstellen und Qualitätssicherungsprogrammen sowie von Inspektionsstellen für mehr bitte anmelden
Eine Nachprüfung gemäß BAM-GGR 006 gestattet dem Verwender bei Kisten aus Pappe Abweichungen vom ursprünglich zugelassenen Verpackungsaufbau. für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 019 der BAM listet die anerkannten technischen Regelwerke (ATR) für die Auslegung, den Bau und Prüfung von Tanks auf für mehr bitte anmelden
Der Anhang der Gefahrgutregel 001 beschreibt die Prüfhäufigkeit für die Serienkontrolle bei der Verpackungsherstellung für mehr bitte anmelden
Überwachungsstellen und Sachverständige dürfen seit Ende 2014 keine Inspektionen und Prüfungen an IBC mehr durchführen, können sich aber als Inspektionsstelle anerkennen lassen für mehr bitte anmelden
Die Gefahrgutregel 016 beschreibt Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe für mehr bitte anmelden
Von den Neuerungen bei Vorschriften und BAM-Gefahrgutregeln berichteten die Experten auf der 37. Sitzung Erfa-Verpackungen in Berlin. für mehr bitte anmelden
Die Dokumente können von der Homepage der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung heruntergeladen werden. für mehr bitte anmelden