Berichtigungen zur 29. ADR-Änderungsverordnung
Im Bundesgesetzblatt wurden vor Kurzem die Berichtigungen zur 29. ADR-Veränderungsverordnung veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
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Für ungereinigte und leere Verpackungen erlaubt das ADR eine vereinfachte Dokumentation im Beförderungspapier. Sofern aber Stoffe der Beförderungskategorie 0 eingeschlossen sind, entfallen die Befreiungstatbestände. für mehr bitte anmelden
Die Vollzugshilfe soll in erster Linie den Behörden, daneben aber auch der Wirtschaft und allen andern Interessierten als Orientierungshilfe zum Verordnungstext dienen. für mehr bitte anmelden
Italien hat die multilaterale Sondervereinbarung M359 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Kennzeichnung von Nicht-UN-Acetylenflaschen notifiziert. für mehr bitte anmelden
Die IHK Ulm macht auf eine Änderung im ADR 2025 aufmerksam, die den Transport leerer, ungereinigter Verpackungen in loser Schüttung klarer regelt. für mehr bitte anmelden
Für die Gefahrgutvorschriften stehen mit Beginn 2025 einige Änderungen an. Mit Hilfe einer vergleichenden Tabelle werden die wesentlichen Neuerungen kommentiert aufgeführt. für mehr bitte anmelden
Wie immer gaben die Referenten einen Einblick in die Änderungen des Gefahrgutrechts 2025 und berichteten von Problemen und Lösungen aus der Praxis. für mehr bitte anmelden
Die UNECE hat auf ihrer Website eine Ergänzung und eine Korrektur der Anhänge A und B des ADR veröffentlicht. für mehr bitte anmelden
Das Für und Wider zum Einsatz eines globalen Gefahrgutbeauftragten sowie Sprach- und andere Barrieren eines Gefahrguttransports nach China gehörten zu den Themen der Tagung. für mehr bitte anmelden
Der Weg zur richtigen Verpackung für gefährliche Abfälle weist einige Stolperfallen auf. Ein neuer Unterabschnitt im ADR soll ab 2025 die Auswahl erleichtern. für mehr bitte anmelden