BLFA: 1.10 ADR gilt auch bei Ausnahme 20 der GGAV
Laut Bund/Länder-Fachausschuss ist Kapitel 1.10 ADR auch bei Nutzung der Ausnahme 20 (B, E, S) „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle“ zu beachten, sagt die IHK Schwaben für mehr bitte anmelden