Abfallcontainer mit Elektrogeräten ausgebrannt
Elektroaltgeräte, die in loser Schüttung zur Verwertung transportiert wurden, haben nach Fahrtbeginn unvermutet zu brennen angefangen.
©Foto: Dolomiten ArchivAuf dem Weg von der Sammel- zur Verwertungsstelle hatte am 30. Dezember 2014 die Ladung eines Abrollcontainers mit Elektrogeräten als lose Schüttung auf der Autobahn Meran - Bozen begonnen zu brennen. Die schnell anrückenden Feuerwehren aus den umliegenden Städten brachten den Brand innerhalb von 40 Minuten weitgehend zum Erliegen. Starke Rauchwolken stiegen auch danach noch auf.
Nachdem der Container wieder auf den Recyclinghof der Stadtwerke Meran zurückgebracht worden war, wurde nach Mitteilung des Leiters des Recyclinghofes eine aufwändige einstündige Nachlöscharbeit durchgeführt. Ein Sachverständiger hat in den Folgetagen den Container in Augenschein genommen und festgestellt, dass sich an der Oberfläche Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien befanden.
Nun sind Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien, die zur Entsorgung oder zum Recycling gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden - auch zusammen mit anderen gebrauchten Zellen oder Batterien, die kein Lithium enthalten - seit einiger Zeit Gegenstand vielfacher Diskussionen. Auch auf der Fachkonferenz "Elektroaltgeräte mit Lithiumbatterien" am 3. Februar 2015 am Frankfurter Flughafen werden Vertreter der Entsorgungswirtschaft, Kommunen und Ministerien das Spannungsfeld eines Elektrogesetzes zur Sammlung und Verwertung einerseits und der internationalen Gefahrgutvorschriften zur Beförderung andererseits intensiv ausleuchten, um nach einer rechtskonformen und zugleich wirtschaft vertretbaren Lösung zur Beförderung von Elektroaltgeräten zu suchen.
Die bisher übliche Praxis, Geräte der Sammelgruppe 3 und 5 in 38 m³ Abrollcontainern als so genannte "lose Schüttung" zu transportieren, ist explizit nicht mehr zulässig. Dies hat Helmut Rein, Leiter des Gefahrgutreferats im Bundesverkehrsministerium (BMVI), in einem der Redaktion vorliegenden Schreiben an den Entsorgungsverband BDE Mitte Dezember 2014 noch einmal bekräftigt. Es würde, so Rein weiter, auch in anderen Ländern "zu keiner großen Akzeptanz für eine Beförderung in losen Schüttung kommen, weil unabhängig von der Menge und Größe der Lithiumzellen/Batterien im Elektroschrott sowie deren dabei hingenommene Zerstörung das Potential für Brände hat".
Die kommunale Entsorgung setzt seit langem bei der Sammlung und Beförderung 30 - 38 m³ große Abrollcontainer ein. Mehrere Entsorgungsbetriebe haben mittlerweile bekanntgebeben, dass sie diese nicht mehr annehmen werden, sofern die Kommunen nicht bestätigen können, dass sich in den bereitgestellten Behältern keine Lithium-Batterien befinden.
In den Gefahrgutvorschriften ADR sind in der Ausgabe 2015 mit der Sondervorschrift 636 in Verbindung mit der Verpackungsanweisung P909 Bedingungen für die Beförderung von Elektroaltgeräten aufgenommen worden, die eine Erleichteriung für eine unverpackte Beförderung darstellen.
Wie diese aber in der Praxis umzusetzen sind, wie damit verbunden die Einrichtung von Depotcontainern zu bewerten ist, auch wie die Kennzeichnung einzelner großer Elektrogeräte als Versandstück zu erfolgen hat, und welche Sicherungsmaßnahmen innerhalb der Außenverpackung beispielsweise von eingesetzten Gitterboxen vorgenommen werden müssen, ist bislang noch wenig geklärt und soll unter anderem Thema auf der Fachkonferenz mit Vertretern aus Ministerien und der Entsorgungswirtschaft sein. (gg/dsb)
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