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Tanks

Beiträge zu: Tanks

Mobile Tankstelle 1200
05.11.2020 Fachbeitrag

Mobile Tankstellen: Segen und Fluch zugleich

Wer mobile Tankstellen einsetzt, muss sich in der Regel mit mindestens vier Rechtsbereichen herumschlagen: der AwSV, der BetrSichV, dem Gefahrgut- und dem Gefahrstoffrecht. Und alle werfen Fragen auf. für mehr bitte anmelden

BAM Haupteingang 1200
28.10.2020 Meldung

BAM veröffentlicht Liste der Prüfstellen für Tanks im Seeverkehr

Die Liste enthält alle von der BAM anerkannten Sachverständigen mit Zulassungsnummer, Kontaktdaten und weiteren Angaben. für mehr bitte anmelden

VTG Kesselwagen Druckgas 1200
01.10.2020 Meldung

Kesselwagen: Liste der Sachverständigen aktualisiert

Die Liste auf der OTIF-Homepage führt die Sachständigen auf, die in Deutschland für Prüfungen an Tanks von Kesselwagen anerkannt sind für mehr bitte anmelden

Containerschiff Hamburg 1200
25.08.2020 Meldung

Tankprüfung: BAM-GGR 014 revidiert

Die Gefahrgutregel beschreibt das Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee für mehr bitte anmelden

Tankcontainer Depot Lagerung 1200
25.08.2020 Meldung

ITCO gibt Übersicht über die Kennzeichnung von Tanks heraus

Der Leitfaden der internationalen Tankcontainerorganisation erklärt die Angaben auf Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks für mehr bitte anmelden

Kesselwagen Güterzug 1200
08.06.2020 Meldung

Schienenverkehr: Serbien unterzeichnet mehrere RID-Vereinbarungen

Die Vereinbarungen verlängern Prüfungsfristen von Tanks und die Gültigkeit der Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte für mehr bitte anmelden

MEGC Gascontainer 1200
08.06.2020 Meldung

Prüffristen: Serbien unterzeichnet M326 und M327

Die beiden Vereinbarungen verlängern Prüfungsfristen von Druckgefäßen, ortsbeweglichen Tanks und MECG im Straßenverkehr für mehr bitte anmelden

MEGC Gascontainer 1200
15.05.2020 Meldung

Ortsbewegliche Tanks und MEGC: auch Irland unterzeichnet M327

Die multilaterale Vereinbarung verlängert die Gültigkeit der wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen bis zum 31. August 2020 für mehr bitte anmelden

Ganzzug Bahn Kesselwagen 1200
28.04.2020 Meldung

UPDATE: M325 und RID 2/2020: Prüfungen von Tanks ausgesetzt

Die beiden multilateralen Vereinbarungen verlängern die Frist für alle wiederkehrenden Prüfungen von Tanks im Straßen- und Schienenverkehr bis 30. August für mehr bitte anmelden

Tank Industriegase CryoEase 1200
06.03.2020 Meldung

CryoEase-Kleintanks als Alternative zu Flaschenbündeln

Der Industriegasehersteller Air Products verspricht mit seiner neuen Tankgeneration eine hohe Durchflussrate für eine wirtschaftliche und sichere Gasversorgung für mehr bitte anmelden

Arbeitshilfen
  • MarktübersichtenÜbersicht Tanklager 2024/2025
  • Übersicht Tanklager 2024/2025

    Cupcake ipsum dolor sit amet pie brownie. Carrot cake wafer I love pie bear claw. Sweet cake cheesecake candy canes carrot cake marshmallow. Sweet roll I love sweet fruitcake donut chupa.

  • ChecklistenFüll- und Entleerungseinrichtungen von Tanks: Bescheinigung über die Einweisung
  • MarktübersichtenTank- und Silohersteller | Tank and silo manufacturers (dt./engl.)
  • ChecklistenPflichten Übergeber leerer ungereinigter Tanks
  • ChecklistenPflichten Betreiber von Tanks
Vorschriften
  • ADR/RID 1.8.7 Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung
  • ADR/RID 4.2.1 Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beför...
  • ADR/RID 4.3.3 Sondervorschriften für die Klasse 2
  • ADR/RID 4.3.4 Sondervorschriften für die Klassen 1 und 3 bis 9 / 3 bis 9
Glossar
  • abnehmbarer Tank (RID)

    Den besonderen Vorrichtungen des Wagens angepasster Tank, der von diesem erst nach Lösung der Befestigungsmittel abgenommen werden kann. (RID)

  • AGGB

    ständiger Ausschuss Gefahrgutbeförderung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
    Wurde gegründet 2006 als Nachfolgegremium der beiden ehemaligen Ausschüsse ATT (Auschuss Tank Technik) und ASV (Ausschuss Stoffe und Verpackungen)
    Der AGGB berät das BMVI in allen Fragen der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere in grundlegenden Fragen der stoffspezifischen Risiken und der Schutzmaßnahmen beim Transport, der Sicherheit des Transports in verpackter Form und in loser Schüttung, in Tanks und Druckbehältern sowie bei fahrzeugtechnischen Anforderungen.

  • Aufsetztank (ADR)

    Ein Tank – ausgenommen festverbundener Tank, ortsbeweglicher Tank, Tankcontainer und Element eines Batterie­Fahrzeugs oder eines MEGC – mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern, der durch seine Bauart nicht dazu bestimmt ist, Güter ohne Umschlag zu befördern, und der gewöhnlich nur in leerem Zustand abgenommen werden kann.

  • Bedienungsausrüstung

    a) eines Tanks: die Füll- und Entleerungseinrichtungen, die Über- und Unterdruckbelüftungseinrichtungen, die Sicherheits-, Heizungs- und Wärmeschutz- und Additivierungseinrichtungen (ADR) sowie die Messinstrumente;
    b) der Elemente eines Batterie-Fahrzeugs (ADR)/ Batteriewagens (RID) oder MEGC: die Füll- und Entleerungseinrichtungen einschließlich des Sammelrohrsystems, die Sicherheitseinrichtungen sowie die Messinstrumente;
    c) eines Großpackmittels (IBC): Befüllungs- und Entleerungseinrichtungen und gegebenenfalls vorhandene Druckausgleichs- oder Lüftungseinrichtungen, Sicherheits-, Heizungs- und Wärmeschutzeinrichtungen sowie Messinstrumente. Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR

  • Berechnungsdruck

    Fiktiver Druck, der je nach dem Gefahrengrad des beförderten Stoffes mehr oder weniger stark nach oben vom Betriebsdruck abweichen kann, jedoch mindestens so hoch sein muss wie der Prüfdruck, und nur zur Bestimmung der Wanddicke des Tankkörpers dient, wobei die äußeren oder inneren Verstärkungseinrichtungen unberücksichtigt bleiben (siehe auch Entleerungsdruck, Fülldruck, höchster Betriebsdruck (Überdruck) und Prüfdruck). Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.

  • Dichtheitsprüfung

    Eine Prüfung, bei der die Dichtheit eines Tanks, einer Verpackung oder eines Großpackmittels (IBC) sowie der Ausrüstung oder der Verschlusseinrichtungen geprüft wird
    Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.

  • Fassungsraum eines Tankkörpers oder eines Tankkörperabteils für Tanks

    Das gesamte Innenvolumen des Tankkörpers oder des Tankkörperabteils in Liter oder Kubikmeter. Wenn es nicht möglich ist, den Tankkörper oder das Tankkörperabteil wegen seiner Form oder seines Baus vollständig zu befüllen, ist dieser geringere Fassungsraum für die Bestimmung des Füllungsgrades und die Kennzeichnung des Tanks zu verwenden.

  • Festverbundener Tank

    Ein Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter, der dauerhaft auf einem Fahrzeug (ADR)/ Wagen (RID) (das damit zum Tankfahrzeug (ADR)/ Kesselwagen (RID) wird) befestigt ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells eines solchen Fahrzeugs (ADR)/Wagens (RID) bildet.

  • Gefährliche Reaktion

    a) eine Verbrennung und/oder Entwicklung beträchtlicher Wärme;
    b) eine Entwicklung entzündbarer, erstickend wirkender, oxidierender und/oder giftiger Gase;
    c) die Bildung ätzender Stoffe;
    d) die Bildung instabiler Stoffe;
    e) ein gefährlicher Druckanstieg (nur für Tanks).

  • Höchster Betriebsdruck (Überdruck)

    Größter der drei folgenden Werte:
    a) höchster effektiver Druck, der im Tank während des Füllens zugelassen ist (höchstzulässiger Fülldruck);
    b) höchster effektiver Druck, der im Tank während des Entleerens zugelassen ist (höchstzulässiger Entleerungsdruck);
    c) durch das Füllgut (einschließlich eventuell vorhandener Fremdgase) bewirkter effektiver Überdruck im Tank bei der höchsten Betriebstemperatur.
    Wenn im Kapitel 4.3 ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, darf der Zahlenwert dieses Betriebsdrucks (Überdruck) nicht geringer sein als der Dampfdruck (absolut) des Füllgutes bei 50 °C.
    Bei Tanks mit Sicherheitsventilen (mit oder ohne Berstscheibe) mit Ausnahme von Tanks zur Beförderung verdichteter, verflüssigter oder gelöster Gase der Klasse 2 ist der höchste Betriebsdruck (Überdruck) jedoch gleich dem vorgeschriebenen Ansprechdruck dieser Sicherheitsventile (siehe auch Berechnungsdruck, Entleerungsdruck, Fülldruck und Prüfdruck).
    Bem. 1. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.
    2. Für verschlossene Kryo-Behälter siehe Bem. zu 6.2.1.3.6.5 ADR.

  • Höchstzulässige Bruttomasse

    a) (für IBC): die Summe aus Masse des IBC und der gesamten Bedienungsausrüstung oder baulichen Ausrüstung und höchstzulässiger Nettomasse;
    b) (für Tanks): die Summe aus Eigenmasse des Tanks und höchster für die Beförderung zugelassener Ladung.
    Bem. Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR.

  • Luftdicht verschlossener Tank

    Ein Tank für die Beförderung flüssiger Stoffe mit einem Berechnungsdruck von mindestens 4 bar oder für die Beförderung fester (pulverförmiger oder körniger) Stoffe ungeachtet seines Berechnungsdrucks, dessen Öffnungen luftdicht verschlossen sind und der
    - nicht mit Sicherheitsventilen, Berstscheiben, ähnlichen Sicherheitseinrichtungen oder Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist oder
    - nicht mit Sicherheitsventilen, Berstscheiben oder ähnlichen Sicherheitseinrichtungen, jedoch mit Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist, die dem Absatz 6.8.2.2.3 entsprechen, oder
    - mit Sicherheitsventilen, denen gemäß Absatz 6.8.2.2.10 eine Berstscheibe vorgeschaltet ist, nicht jedoch mit Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist oder
    - mit Sicherheitsventilen, denen gemäß Absatz 6.8.2.2.10 eine Berstscheibe vorgeschaltet ist, und mit Vakuumventilen oder zwangsbetätigten Belüftungsventilen ausgerüstet ist, die dem Absatz 6.8.2.2.3 entsprechen.

  • Ortsbeweglicher Tank

    Ein multimodaler Tank, der, wenn er für die Beförderung von in Absatz 2.2.2.1.1 definierten Gasen verwendet wird, einen Fassungsraum von mehr als 450 Liter hat, der der Begriffsbestimmung im Kapitel 6.7 oder im IMDG-Code entspricht und in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 mit einer Anweisung für ortsbewegliche Tanks (Code T) aufgeführt ist.

  • Prüfdruck

    Druck, der bei einer Druckprüfung für die erstmalige oder wiederkehrende Prüfung anzuwenden ist (siehe auch Berechnungsdruck, Entleerungsdruck, Fülldruck und höchster Betriebsdruck (Überdruck)).
    Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7.

  • Sicherheitsventil

    Eine selbsttätige druckabhängige federbelastete Einrichtung zum Schutz des Tanks gegen einen unzulässigen inneren Überdruck.

  • Tank

    Ein Tankkörper mit seiner Bedienungsausrüstung und baulichen Ausrüstung. Wenn der Begriff allein verwendet wird, umfasst er die in diesem Abschnitt definierten Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks, Aufsetztanks und festverbundenen Tanks (ADR) /Kesselwagen und abnehmbaren Tanks (RID) sowie die Tanks als Elemente von Batterie-Fahrzeugen (ADR)/­Wagen (RID) oder MEGC.
    Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Unterabschnitt 6.7.4.1 ADR.

  • Tankakte

    Ein Dokument, das alle technisch relevanten Informationen eines Tanks, eines Batterie­Fahrzeugs (ADR)/Batteriewagens (RID) oder eines MEGC, wie die in den Unterabschnitten 6.8.2.3, 6.8.2.4 und 6.8.3.4 ADR/RID genannten Bescheinigungen, enthält.

  • Tankkörper

    Der Teil des Tanks, der den zu befördernden Stoff enthält, einschließlich der Öffnungen und ihrer Verschlüsse, jedoch mit Ausnahme der Bedienungsausrüstung und der äußeren baulichen Ausrüstung. 
    Bem.: Für ortsbewegliche Tanks siehe Kapitel 6.7 ADR

  • Vakuumventil

    Eine selbsttätige druckabhängige federbelastete Einrichtung zum Schutz des Tanks gegen einen unzulässigen inneren Unterdruck.

  • Zwangsbetätigtes Belüftungsventil (RID)

    Ventil an Tanks mit Untenentleerung, das mit dem Bodenventil verbunden ist und betriebsmäßig nur beim Be- und Entladen zur Belüftung des Tanks geöffnet wird.

Basiswissen
  • Erläuterung der Tabelle A
  • Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge
  • 4. Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, IBC und Großverpackungen
  • 3. Umschließungen
  • Verpackungsvorschriften
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Wofür steht fokus GEFAHR/GUT?

fokus GEFAHR/GUT ist ein noch junges Angebot, das klassische Fachmedien wie das Magazin GEFAHR/GUT, zahlreiche Zusatzhefte und eine Website mit nützlichen Tools und Arbeitshilfen auf www.fokus-gefahrgut.de kombiniert.

Gefahrgutbeauftragte, Gefahrgut-Verantwortliche und Verantwortliche für Arbeitssicherheit finden umfassende Informationen und Tools für ihre täglichen Aufgaben. Die praxisbezogene Berichterstattung umfasst alle gefahrgut- und gefahrstoffrelevanten Bereiche - von der Herstellung bis zur Entsorgung. Die gedruckten Inhalte werden für umfassende Information und Recherche digital erweitert, z.B. durch die Gefahrgutvorschriften im Volltext (ADR/RID, ADN und IMDG-Code), das Basiswissen und eine Stoffdatenbank.

Direkt einsetzbar in der täglichen Praxis sind bei fokus GEFAHR/GUT die Tools zum Erstellen der Beförderungspapiere und individueller Checklisten, die App sowie umfangreiche Arbeitshilfen, angefangen von ausfüllbaren Checklisten über Mitarbeiteranweisungen bis zu Tutorials. Der Newsletter von fokus GEFAHR/GUT berichtet wöchentlich breit gefächert aus der Welt der Gefahrgutlogistik.

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