Mobile Maschinen und Geräte: Faltblatt erläutert Beförderung
Eine Information der Wasserschutzpolizei Hamburg gibt Hinweise zum richtigen Einsatz von SV 363 und Absatz 1.1.3.3c ADR. für mehr bitte anmelden
Eine Information der Wasserschutzpolizei Hamburg gibt Hinweise zum richtigen Einsatz von SV 363 und Absatz 1.1.3.3c ADR. für mehr bitte anmelden
Von den Neuerungen bei Vorschriften und BAM-Gefahrgutregeln berichteten die Experten auf der 37. Sitzung Erfa-Verpackungen in Berlin. für mehr bitte anmelden
Mit Hilfe neuer Sondervorschriften soll die Beförderung von Steinkohle als Gefahrgut per Bahn und Binnenschiff erleichtert werden. für mehr bitte anmelden
Sondervorschriften zu einzelnen UN-Nummern sind im Teil 3 der europäischen Gefahrgutvorschriften ADR untergebracht. Der anstehende Vorschriftenwechsel 2015 bringt einige Änderungen mit sich. Unsere tabellarische Übersicht zeigt die Unterschiede zum bisherigen Recht. für mehr bitte anmelden
Der zweite Teil der Serie erklärt die wesentlichen Neuerungen in Teil 3 des ADR 2015 – Gefahrguttabelle, Sondervorschriften, begrenzte Mengen und freigestellte Mengen sowie in Teil 4 – Verwendung von Umschließungen. für mehr bitte anmelden
Weltweit erfolgt der Fahrzeugtransport überwiegend auf Seeschiffen. Ab kommendem Jahr sind dazu neue Gefahrgutvorschriften zu beachten. für mehr bitte anmelden
Das Verkehrsministerium verlängert die Duldung nicht vorschriftsgemäß gekennzeichneter Arbeitsmaschinen bis Ende des Jahres. für mehr bitte anmelden
Im ADR 2015 soll für selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht mehr die Sondervorschrift 363 gelten. für mehr bitte anmelden
Seit über 20 Jahren sind in den Gefahrgutvorschriften die Lithiumbatterien erfasst. Trotzdem kommen die Gesetzgeber nicht zur Ruhe. für mehr bitte anmelden
Wer „kleine“ Lithiumbatterien versendet, muss trotzdem einige Vorschriften in die Praxis umsetzen. Hier eine Liste von a bis i. für mehr bitte anmelden