Neufassung RID 2023 bekannt gemacht
Das Regelwerk für die Gefahrgutbeförderung im Schienenverkehr entspricht der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung. für mehr bitte anmelden
Das Regelwerk für die Gefahrgutbeförderung im Schienenverkehr entspricht der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Fassung. für mehr bitte anmelden
Mit Anpassungen bei der Beförderung von Gefahrgut, kleinen Änderungen bei den multilateralen Vereinbarungen und der Umsetzung des Schweizer SDR sind die Online-Vorschriften wieder auf dem neuesten Stand. für mehr bitte anmelden
Der Bericht über die 16. Tagung der Ständigen Arbeitsgruppe des RID-Fachausschusses wurde im OTIF-Bulletin 1/2024 veröffentlicht für mehr bitte anmelden
Der Bericht von der Sitzung Ende September enthält unter anderem den Entwurf der Änderungen zum RID/ADR/ADN 2025 für mehr bitte anmelden
Arbeitsanweisungen und Unterweisungen im Eisenbahnverkehr unterscheiden sich sowohl inhaltlich als auch personell deutlich von den Vorgaben im Straßenverkehr. für mehr bitte anmelden
Die Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der UNECE-Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter findet vom 19. bis 27. September 2023 statt. für mehr bitte anmelden
Zwei kleine Änderungen in Kapitel 1.8 und Unterabschnitt 5.3.1.4 betreffen den deutschen Text der Vorschriften für den Schienenverkehr für mehr bitte anmelden
Die österreichische Bundesregierung hat die Änderungen des RID 2023 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. für mehr bitte anmelden
Der Bericht fasst die Tätigkeiten der Organisation auch im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter zusammen. für mehr bitte anmelden
Ab dem 1. Juli 2023 müssen ADR, RID und ADN in der aktuellen Fassung von 2023 verwendet werden. für mehr bitte anmelden