Neue Checklisten verfügbar für die Beförderung von gebrauchten Batterien
Auf fokus GEFAHR/GUT stehen unseren Abonnenten Hunderte von Arbeitshilfen zur Verfügung.
©Foto: TECVIA Media GmbHNutzer von fokus GEFAHR/GUT haben Zugang zu zahlreichen Arbeitshilfen. Ganz neu verfügbar sind zwei Checklisten, die sich auf Artikel 72 (2) EU-BattV beziehen. Dieser Artikel schreibt für die grenzüberschreitende Beförderung („Verbringung“) von gebrauchten Batterien zur
- direkten Wiederverwendung,
- Reparatur, Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
einen Nachweis vor, dass es sich nicht um Altbatterien (Abfall) handelt. Liegt dieser Nachweis nicht vor, wird eine illegale Abfallverbringung unterstellt.
Diese Regelung ist für gebrauchte Elektro-/Elektronikgeräte (kein Abfall) aus dem ElektroG bekannt und wird nun auch für gebrauchte Batterien verlangt.
Wir stellen zwei Formulare zur Verfügung, die den Anforderungen des Art. 72 (2) i.V.m. Anhang XIV EU-BattV genügen:
- Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur Reparatur oder Wiederaufarbeitung oder Fehlerursachenanalyse
- Lithiumbatterien: Verbringung von gebrauchten Batterien zur direkten Wiederverwendung
Weitere Arbeitshilfen stehen den Abonnenten von fokus GEFAHR/GUT kostenfrei unter Gefahrgut-Online zur Verfügung. (gg/hm)
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