Lithiumbatterien

08.09.2025 Meldung

Neue Abfallschlüssel für Batterieabfälle – Inkrafttreten korrigiert

Batteriebezogene Abfälle wurden im europäischen Abfallverzeichnis neu eingestuft. Das Gesetz dazu tritt im Dezember 2025 in Kraft - später als geplant.

Lithiumbatterien werden künftig als gefährlicher Abfall eingestuft und mit eigenen Abfallschlüsseln versehen.

©Foto: Joko | picture alliance

Die Europäische Kommission hat mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2025/934 vom 5. März 2025 das europäische Abfallverzeichnis gemäß Entscheidung 2000/532/EG umfassend aktualisiert – insbesondere im Hinblick auf batteriebezogene Abfälle.

Ziel ist es, neue chemische Zusammensetzungen sowie veränderte Herstellungs- und Recyclingverfahren für Batterien – insbesondere Lithium-, Natrium- und Nickelbatterien – angemessen zu berücksichtigen.

Neue Abfallschlüssel für Lithium-Altbatterien

Im Zuge der Aktualisierung wurden Lithium-Altbatterien als gefährlicher Abfall eingestuft und mit eigenen Abfallschlüsseln versehen:

  • 16 06 07* für gewerbliche und industrielle Altbatterien
  • 20 01 43* für getrennt gesammelte Lithium-Batterien aus Haushalten 

Diese präzise Klassifizierung soll die Sortierung, das Recycling und die Nachweisführung verbessern und die Sicherheit bei Lagerung und Transport erhöhen.

Korrektur des Inkrafttretens

Ursprünglich sollte der Beschluss ab dem 9. November 2026 gelten. Mit der Berichtigung im Amtsblatt der EU (ABl. L, 2025/90657 vom 19. August 2025) wurde das Inkrafttreten jedoch auf den 9. Dezember 2026 verschoben.

Umsetzung in Deutschland

Deutschland wird den Beschluss voraussichtlich durch eine Anpassung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) umsetzen. Die neuen Abfallschlüssel sind Teil eines umfassenden Gesetzespakets zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Die Änderungen betreffen:

  • Abfallerzeuger, die ihre internen Systeme anpassen müssen
  • Entsorgungsunternehmen, die neue Deklarationen und Transportdokumente verwenden müssen
  • Recyclinganlagen, die ihre Genehmigungen erweitern und Prozesse umstellen müssen
  • Behörden, die neue Kontroll- und Genehmigungsstrukturen etablieren (gg/dsb)

Quellen:

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