Versand von Lithiumbatterien: Prüfzusammenfassung muss vorliegen
Eine Information des Luftfahrt-Bundesamtes fasst die Pflichten des Versenders beim Versand von Lithiumbatterien zusammen für mehr bitte anmelden
Eine Information des Luftfahrt-Bundesamtes fasst die Pflichten des Versenders beim Versand von Lithiumbatterien zusammen für mehr bitte anmelden
Neu aufgenommen wurden Stellungnahmen zum Versand von Powerbanks sowie von Ohrhörern mit Ladegeräten für mehr bitte anmelden
IATA, FIATA, GSF und TIACA fordern anlässlich der Dezembersitzung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation der Vereinten Nationen (ICAO), härter gegen „Schurkenbeförderer“ von Lithiumbatterien vorgehen. für mehr bitte anmelden
Schon vor dem 1. Januar 2020 gibt es Ergänzungen und Änderungen an der künftigen 61. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften. für mehr bitte anmelden
Die Übersicht enthält die wichtigsten Änderungen und Anpassungen der Gefahrgutregeln für den Luftverkehr, die ab dem 1. Januar 2020 gelten für mehr bitte anmelden
Der Luftfracht-Operator nimmt keine Stoffe der Klassen 4 und 5 sowie gebrauchte elektronische Geräte mit Lithiumbatterien als Fracht an für mehr bitte anmelden
Die Bekanntmachung des Luftfahrt-Bundesamts listet unter anderem einige Genehmigungsbehörden in Deutschland auf. für mehr bitte anmelden
Das Luftfahrt-Bundesamt hat auf seiner Website eine FAQ-Liste mit Empfehlungen veröffentlicht, um Zurückweisungen wegen fehlender Kontrollen zu vermeiden. für mehr bitte anmelden
Verfügbar sind die Anmeldungen zur Ausbilderzulassung und zum Qualifikationsnachweis sowie Anträge auf Ausnahme- und auf Überfluggenehmigung für mehr bitte anmelden
Auf der Internetplattform können gefährliche Güter elektronisch deklariert werden. Das verringert Vorlaufzeiten und die Fehlerquote. für mehr bitte anmelden