Schulungen im Luftverkehr: Aufschub bis Ende Juli

Ist eine notwendige wiederkehrende Schulung aufgrund der Coronakrise nicht möglich, kann sie laut LBA um bis zu vier Monate verschoben werden.
©Foto: Daniela Schulte-BraderWer in Deutschland demnächst eine Gefahrgutschulung für den Luftverkehr absolvieren muss, dies aber wegen der Beschränkungen durch Maßnahmen gegen den Coronavirus nicht kann, erhält Aufschub bis Ende Juli. Das geht aus einer Mitteilung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) hervor.
Wörtlich heißt es in dieser Mitteilung: "Die Gültigkeit der (...) Zertifikate wird für 4 Monate bzw. bis zum Ablauf dieser Ausnahme verlängert, je nachdem, welches Datum zuerst eintritt, wobei das ursprüngliche Ablaufdatum als Grundlage für die Ausstellung der Zertifikate bestehen bleibt. Z.B. Training gültig bis 31.03.2020, Verlängerung bis 31.07.2020, Gültigkeit des Trainings bis 31.03.2022."
Und weiter: "Diese Ausnahme gilt für die wiederkehrende Schulung von Personal, das am Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr beteiligt ist und das gemäß den technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr (ICAO Dokument 9284) entsprechend den Anforderungen seiner Tätigkeit geschult sein muss."
Die Arbeitgeber sollen laut LBA allerdings sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter eine anderweitige Schulung oder Information erhalten, um die verlängerte Gültigkeit auszugleichen. Dies könne beispielsweise durch Briefe, Informationsblätter, Bulletin, CBT oder Video geschehen. (gg/gh)
(gg/gh)
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