Lithiumbatterien: USA übernehmen UN 3480 und UN 3481
Die UN-Nummern 3480 und 3481 sind künftig Bestandteil der Stoffliste des 49 CFR.
©Foto: ZargesSeit 2009 wird international zwischen Lithiummetallbatterien (UN 3090, UN 3091) und Lithiumionenbatterien (UN 3480, UN 3481) unterschieden. Nicht so in den USA: Eine Notice of Approval der US-Behörde DOT PHMSA (Department of Transport, Pipeline and Hazardous Materials Safety Administration) vom 18. August 2009 (erschienen im Federal Register Nr. 163 vom 25.08.2009, S. 42952-42955) erlaubt zwar die Verwendung der UN-Nummern 3480 und 3481 in den USA, in die Gefahrgutliste des 49 CFR (Code of Federal Regulations) wurden sie aber nicht aufgenommen.
Nun ist es jedoch so weit: Mit Final Rule HM-224F vom 29. Juli, die im Federal Register Nr. 151 vom 6.8. veröffentlicht wurde, hat das US DOT PHMSA die UN 3480 und UN 3481 in die Stoffliste des 49 CFR eingefügt. Die Final Rule
- ersetzt den Lithiumgehalt durch Wattstunden bei Lithiumionenzellen und -batterien,
- übernimmt getrennte Versandbestimmungen für Lithiummetall- und Lithiumionenbatterien,
- korrigiert die Bedingungen für den Transport kleiner und mittelgroßer Lithiumzellen und -batterien sowie von Zellen und Batterien, die in oder mit Ausrüstung verpackt sind,
- korrigiert die Anforderungen für den Transport von Lithiumbatterien zur Entsorgung oder zur Wiederverwertung,
- harmonisiert die Bedingungen für den Transport von Kleinserien und Prototypen mit den ICAO-TI (Luftfracht) und dem IMDG-Code (Seefracht) und
- übernimmt neue Bedingungen für den Transport beschädigter, defekter und zurückgerufener Lithiumbatterien. (gg/gh)
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