Lagerung: Gewusst wohin
Brandversuche der Versicherungswirtschaft mit Lithium-Ionen-Akkus bildeten die Grundlage zur Aktualisierung der VdS 3031.
©Foto: Marco van Lier14.09.2014: Bei der Firma Kimotec in Hilden brennt es; beteiligt sind Lithiumbatterien; Millionenschaden. 05.05.2015: Bei der Firma NQR in Dorsten brennt es; beteiligt sind Lithiumbatterien.
Nur zwei Fälle von vielen. Für die Lagerung von Lithiumbatterien gab und gibt es aber keine verbindlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Diese Lücke hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erstmals im Juni 2012 mit dem Merkblatt „Lithium-Batterien“ (VdS 3103) geschlossen. Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen, wurden drei Kategorien gebildet:
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Kategorien von Batterien nach VdS 3103 alt |
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Leistung |
Gewicht |
Batteriespannung |
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„gering“ |
< 1 kg |
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„mittel“ |
> 1 kg |
< 60 V |
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„hoch“ |
≥ 60 V |
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Rechenbeispiel
In der Anwendung hat sich herausgestellt, dass die beiden Kriterien Gewicht und Batteriespannung nicht mit den gefahrgutrechtlichen Einteilungskriterien korrespondierten und damit in der Lagerpraxis Probleme verursachten. Deshalb hat der GDV im Dezember 2015 eine überarbeitete Fassung des Merkblatts VdS 3103 vorgelegt.1) Die neue Einteilung und die daraus resultierenden Anforderungen an die Lagerung können der Tabelle auf Seite 11 entnommen werden. Die technischen und betrieblichen Anforderungen sind gegenüber der Fassung Juni 2012 unverändert geblieben. Zur Spalte (11), Sprinkleranlage, wurden Anfang 2014 Brandversuche mit Batterien so genannter „mittlerer“ Leistung durchgeführt. Es wurden
- vier Paletten (0,80 x 1,20 m) mit je 12 Kisten aus Pappe mit je acht Akkus (30-50 ICR18650-Zellen je Batterie), also 4 x 12 x 8 = 384 Akkus im Block gelagert; das Lager verfügte über eine konventionelle Deckensprinkleranlage.
- sechs solcher Paletten im Regal gelagert; das Lager verfügte über eine konventionelle Decken- und Regalsprinkleranlage.
Erkenntnis: Die Sprinkleranlage kontrolliert den Brand. Sie ist ein geeignetes Mittel, um den Brand einzudämmen. Auf keinen Fall verschlimmert eine Sprinkleranlage die Situation. Damit sind Angaben in Sicherheitsdatenblättern oder Produktdatenblättern wie „Wasser ist als Löschmittel nicht geeignet“ unzutreffend.
Der GDV möchte das Ergebnis allerdings nicht verallgemeinern, da andere Konstellationen (andere Batteriearten wie Lithiummetallbatterien, -typen, Verpackungsmaterialien) nicht Gegenstand des Versuchs waren.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist am 29.2.2016 tritt die Neufassung der VdS 3103 im ersten Halbjahr 2016 in Kraft.
Das Thema „Lagerung von Elektroaltgeräten mit Lithiumbatterien beziehungsweise von Lithiumbatterien“ gewinnt durch die Neufassung des Elektrogesetzes (ElektroG) 2015 an Bedeutung: Ab dem 24. Juli 2016 (§ 46 (7) Satz 2 ElektroG) müssen
- stationäre Einzelhändler mit Verkaufsräumen mit einer Fläche
- Onlinehändler mit einer Lager- und Versandfläche
von mehr als 400 Quadratmetern Altgeräte, auch solche mit Lithiumbatterien, zurücknehmen (§ 17 (1) und (2) ElektroG).
Sie haben der zuständigen Behörde die eingerichteten Rücknahmestellen vor Aufnahme der Rücknahmetätigkeit anzuzeigen (§ 25 (3) Satz 1 ElektroG). Allerdings ist weder die Nichtrücknahme noch die -anzeige eine Ordnungswidrigkeit (§ 45 (1) ElektroG).
Verkaufsstätten mit Verkaufsräumen mit einer Fläche von mehr als 2000 Quadratmetern müssen für Abfälle besondere Räume haben, die mindestens den Abfall von zwei Tagen aufnehmen können.
Die Räume müssen feuerbeständige Wände und Decken („F90“) sowie mindestens feuerhemmende Türen („T30“) haben (§ 23 Verkaufsstättenverordnung - VkVO). Hier gehen die Anforderungen der VkVO über die Anforderungen aus VdS 3103 weit hinaus.
Norbert Müller
ö.b.u.v. Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg
1) www.vds-industrial.de/service/schadenverhuetungsentwuerfe/aktuelle-entwuerfe/vds-3103/.
2) https://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Tagungen/REACH-2015/pdf/Vortrag-REACH-2015-04.pdf?__blob=publicationFile&v=3, insbesondere Folien 37-43.
Tipp aus der Praxis
Der US-amerikanische Schadenversicherer FM Global empfiehlt:
Zellen
gemäß Datasheet 7-29 (brennbare Flüssigkeiten), Schema A, zu lagern.
Das bedeutet für eine Regalanlage den Einsatz von:
- Deckensprinkler
- Regalsprinkler: jede zweite Ebene, jeder Palettenstellplatz
Elektrowerkzeug-Batteriesätze
gemäß den Empfehlungen für in Kartons verpackte ungeschäumte Kunststoffe zu lagern.
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