Handelsunternehmen in Bayern: Viele Mängel beim Umgang mit Lithiumbatterien
Offenbar schenkt der Handel dem Thema Gefahrguttransport in Verbindung mit Lithiumbatterien immer noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit.
©Foto: Fotolia/Сake78Im Bereich des Einzel-, Groß-, Versand- und natürlich auch des Onlinehandels werden eine Vielzahl von Produkten versendet, die Lithiumzellen oder -batterien enthalten. Die bayerische Gewerbeaufsicht hat deshalb im Jahr 2015 ein Arbeitsprogramm dazu durchgeführt. Das geht aus dem Jahresbericht 2015 der Gewerbeaufsicht hervor, der demnächst veröffentlicht werden soll.
Von Mitte Februar bis Ende des Jahres 2015 besuchten Mitarbeiter der bayerischen Gewerbeaufsicht demnach 123 Groß- und Einzelhandelsbetriebe, die Produkte mit Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien sowie Geräte und Ausrüstungen mit solchen Zellen und Batterien anbieten. Neben dem ordnungsgemäßen Empfangen und Versenden dieser Gefahrgüter betrachteten die Beamten auch zusätzliche freiwillige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Informationsweitergabe an Endkunden zum sicheren Gebrauch und Umgang mit Lithiumbatterien. Das Hauptaugenmerk lag aber auf der Einhaltung der Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung, der Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter sowie der Abfrage über den Kenntnisstand zu den einschlägigen Sondervorschriften.
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Betriebe |
Besichtigungen |
Maßnahmen |
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ohne Mängel |
8 |
Keine |
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geringe Mängel |
65 |
Beratung/mündliche Auflagen |
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erhebliche Mängel |
50 |
schriftliche Auflagen |
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insgesamt |
123 |
Geringfügige Mängel stellten die Betriebe nach Beratung oder mündlichen Auflagen laut Bericht direkt ab. Erhebliche Mängel stellten die Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht immerhin bei 41 Prozent der besuchten Betriebe fest und forderten die Unternehmen mittels Auflageschreibens zur Beseitigung der Mängel auf. Sicherheitsrelevante Defizite, die einer kostenpflichtigen Anordnung bedurft hätten, wurden nicht gefunden.
Typische Mängel waren:
- Mangelnde Kenntnis über anzuwendende Sondervorschriften
- Falsche Kennzeichnung des Versandstücks
- Nicht durchgeführte Unterweisungen
Die geringe Quote von nur knapp sieben Prozent an mängelfreien Betrieben verdeutliche allerdings, dass dem Thema Gefahrguttransport in Verbindung mit Lithiumbatterien noch nicht die Aufmerksamkeit des Handels zuteilwerde, wie es die Vorschriften erfordern. Dazu heißt es im Bericht: „Gerade mit dem Ausblick, dass Lithiumzellen und -batterien in Zukunft noch weitere Verbreitung finden werden und die Gefahrgutvorschriften in diesem Bereich ständigen Änderungen unterworfen sind, hat die Bayerische Gewerbeaufsicht bei dieser Thematik noch ein breites Tätigkeitsfeld vor sich.“
Informationen und konkrete Handlungsanweisungen zum richtigen Umgang mit Lithiumbatterien liefern auch die Fachkonferenzen und Praxisseminare "Lithiumbatterien", die die Redaktion Gefahr/gut am 16. und 17.Januar 2017 in Frankfurt veranstaltet (siehe Kasten "Termine"). (gg/gh)
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