14. Gefahrgut-Änderungsverordnung veröffentlicht
Mit der 14. GGÄndV werden die nationalen Gefahrgut-Verordnungen an die internationalen Vorschriften angepasst. für mehr bitte anmelden
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Der Bundesrat hat der 14. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen zugestimmt. für mehr bitte anmelden
Mit der 14. Gefahrgut-Änderungsverordnung sollen die neuen Fassungen der internationalen Gefahrgut-Vorschriften in nationales Recht überführt werden. Betroffen davon sind vor allem die GGVSEB, aber auch GbV, GGAV und GGKostV. für mehr bitte anmelden
Die Änderungen der nationalen Vorschriften, die Harmonisierungs-Problematik und das Management von Notfällen gehörten zu den Themen der 33. Münchner Gefahrguttage. für mehr bitte anmelden
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zuständig. für mehr bitte anmelden
Bis zur Umsetzung der internationalen Regelwerke in nationales Recht werden Verstöße gegen die derzeit geltende GGVSEB nicht verfolgt. für mehr bitte anmelden
Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf der 14. GGÄndV zur Stellungnahme an die Verbände weitergeleitet. für mehr bitte anmelden
In den Hafenvorschriften der deutschen Nordseehäfen sind für gefährliche Güter besondere Regelungen aufgeführt, die befolgt werden müssen. für mehr bitte anmelden
Unter welchen Beförderungsbedingungen ein Gefahrgut über die Straße, auf der Schiene, per See- oder Luftweg transportiert wird, bestimmt die UN-Nummer. Die Auswahl ist deshalb sorgfältig vorzunehmen. für mehr bitte anmelden
Laut IHK Schwaben soll in der Verordnung verdeutlicht werden, wer für die Nachsicherung der Ladung bei Teilentladungen verantwortlich ist. für mehr bitte anmelden