GDV aktualisiert VdS-Merkblatt 3103
Die Publikation beschreibt auch die wesentlichen Erkenntnisse aus Brandversuchen der Versicherer.
©Foto: Marco van LierDer Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat sein VdS-Merkblatt 3103 zur Lagerung und Bereitstellung von Lithiumbatterien in Produktions- und Lagerbereichen aktualisiert. Unterschieden werden die Batterien dabei nach drei Kategorien, abhängig von Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung. Die Publikation beschreibt die wesentlichen Erkenntnisse aus Brandversuchen; sie gilt allerdings nicht für das Sammeln gebrauchter Batterien oder das Recycling.
Wesentliche Änderung ist die neue Einstufung in Batterien mit geringer, mittlerer und hoher Leistung, die sich nun an den Grenzwerten des Transportrechts orientiert. Die folgende Tabelle zeigt die Unterschiede:
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Leistung |
Merkblatt 2012 |
Merkblatt 2016 |
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gering |
Maximal 1 kg Batteriegewicht |
Lithium-Metall-Batterie maximal 2 g Lithium Lithium-Ionen-Batterie maximal 100 Wh |
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mittel |
Über 1 kg Batteriegewicht aber maximal 60 Volt Spannung |
Lithium-Metall-Batterie mehr als 2 g Lithium und maximal 12 kg Bruttogewicht Lithium-Ionen-Batterie mehr als 100 Wh und maximal 12 kg Bruttogewicht |
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hoch |
Batterien mit mehr als 60 Volt Spannung |
Lithium-Metall-Batterie mehr als 2 g Lithium und mehr als 12 kg Bruttogewicht Lithium-Ionen-Batterie mehr als 100 Wh und/oder mehr als 12 kg Bruttogewicht |
Inhaltlich führt das durchaus zu Verschiebungen, insbesondere von geringer zu mittlerer Leistung, zum Beispiel bei Lithium-Metall-Zellen Typ D und aufwärts, die alle mehr als zwei Gramm Lithium enthalten, aber deutlich unter einem Kilogramm wiegen.
Ansonsten hat sich nicht viel verändert, die Empfehlungen für die drei Bereiche sind weitgehend gleich geblieben.
Das Merkblatt ist nach wie vor nur eine Empfehlung. In der Praxis hat sich bewährt, das Thema direkt mit der eigenen Versicherung abzustimmen. Weitere Details finden Sie auch im Online-Fachbeitrag „Lagerung: Gewusst wohin“ vom 7. April. (gg/gh)
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