Beschränkungen von PFAS in Löschschaummitteln
Ab dem 4. Juli 2025 dürfen Feuerlöschanlagen mit PFOA- oder PFAS-Schaummitteln nicht mehr aktiviert werden. Am 2. Juli bietet die BAuA eine kostenlose Online-Veranstaltung an, wie in der Praxis mit der Beschränkung umgegangen werden kann. für mehr bitte anmelden