GGAV: BDE aktualisiert Leitfaden zur Ausnahme 20
Der Entsorgerverband hat seine Broschüre „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle gemäß der Ausnahme 20 GGAV“ an das ADR 2021 angepasst. für mehr bitte anmelden
Der Entsorgerverband hat seine Broschüre „Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle gemäß der Ausnahme 20 GGAV“ an das ADR 2021 angepasst. für mehr bitte anmelden
Mit dem aktuell beschlossenen ElektroG-Änderungsgesetz soll die Rücknahmequote an Elektrogeräten deutlich erhöht werden. fokus GEFAHR/GUT lädt ein zu einer digitalen Gesprächsrunde über die Konsequenzen für Handelsunternehmen und Abfalllogistik. für mehr bitte anmelden
Wenn nicht funktionierende Geräte mit enthaltenen Lithiumbatterien zu Reparaturzwecken oder verunfallte E-Autos befördert werden müssen, fährt die Ungewissheit mit. | When non-functioning equipment with included lithium batteries has to be transported for repair or crashed e-cars, uncertainty rides along für mehr bitte anmelden
Sollen Lithiumbatterien und EAG mit enthaltenen Batterien entsorgt oder auch nur für eine Fehleranalyse über die Grenze befördert werden, gilt neben dem Gefahrgut- auch das Abfallrecht. Über die unterschiedlichen Einstufungen und die logistischen Konsequenzen. | If lithium batteries and WEEE with contained batteries are to be disposed of or even just transported across the border for fault analysis, waste legislation applies in addition to dangerous goods legislation. About the different classifications and the logistical consequences. für mehr bitte anmelden
Die Behälter können für klinische Abfälle nach UN 3291, für den Frischeversand nach UN 3373 und als Kryobehälter nach P203 verwendet werden. für mehr bitte anmelden
Während bei der Abfallentsorgung ein möglichst umweltfreundliches Verwertungsverfahren im Fokus steht, ist im Gefahrgutrecht die sichere Beförderung das Primärziel. für mehr bitte anmelden
Der Entsorgerverband regt an, Ausbau, Erneuerung und Aufbau von privatrechtlichen Behandlungsanlagen in Nordrhein-Westfalen für gefährliche Abfälle zu fördern. für mehr bitte anmelden
Gefährliche Abfälle können Gefahrgut sein, müssen aber nicht. Genauso können zudem nicht gefährliche Abfälle trotzdem den Gefahrgutvorschriften unterliegen. für mehr bitte anmelden
Werden mit Gefahrgut befüllte Verpackungen beschädigt, sind für deren Entsorgung passende Bergungsverpackungen einzusetzen. Im ADR ist beschrieben, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. für mehr bitte anmelden
Für die Beförderung gefährlicher Abfälle müssen Saug-Druck-Tanks den Vorschriften des ADR entsprechen. Die Hersteller bieten Fahrzeuge mit der passenden Codierung an. für mehr bitte anmelden